Artikel-Informationen
erstellt am:
27.06.2025
Hannover. Nach Abschluss der Antragsphase in der EU-Agrarförderung hat die niedersächsische Förderverwaltung mit den im Flächenmonitoringsystem vorgesehenen Kontrollen für das Antragsjahr 2025 begonnen. Darauf macht jetzt das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) aufmerksam. Das bedeutet: Landwirtinnen und Landwirte werden aufgefordert, Fotobelege in der dafür vorgesehenen „FANi“-App zu erstellen und hochzuladen. Um den Landwirtinnen und Landwirten mehr Flexibilität zu ermöglichen, werden die Aufträge in diesem Jahr so bereitgestellt, dass die Betriebe deutlich mehr Zeit haben, die Aufträge zu erledigen.
Die Fotobelegaufträge zum Nachweis der Kennarten bei der Ökoregelung 5 und bei der Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen „GN 5“ wurden bereits kurz nach Ende der Antragsfrist in die FANi-App bereitgestellt. Die jetzt neu eingestellten Fotobelegaufträge fokussieren sich insbesondere auf den Bereich der Kulturerkennung. Die Einreichungsfrist endet – je nach Kultur – Mitte Oktober, bzw. Mitte November. Dabei ist wichtig: Landwirtinnen und Landwirte sollten vor der Ernte oder vor dem Mulchen einer Brache prüfen, ob noch offene Aufträge in der App vorliegen. Die Aufträge sollten dann mit den entsprechenden Fotos befüllt werden. Weitere Fotobelegaufträge auch für andere Verpflichtungen werden im Laufe des Jahres eingestellt.
Hintergrund:
Mit der FANi-App gibt es in Niedersachsen/Bremen/Hamburg die Möglichkeit, mit Hilfe von Fotos eigenständig zur Aufklärung von Unstimmigkeiten und Fragen zum Antrag auf EU-Agrarförderung beizutragen. Gibt es zu einzelnen Antragsflächen seitens der prüfenden Stellen noch Klärungsbedarf, werden Aufträge in der App bereitgestellt. Die bereitgestellten Aufträge können in der FANi-App heruntergeladen werden, zu den Aufträgen können dann Fotos nach jeweils festgelegten Vorgaben erstellt und anschließend hochgeladen werden. Die Abkürzung FANi steht dabei für „Fotos Agrarförderung Niedersachsen/Bremen/Hamburg“.