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Defizite in der Putenhaltung: Statement von Ministerin Staudte zu dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts

Hannover. Gestern (Donnerstag) hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass die Haltungsbedingungen in einem Putenmastbetrieb in Baden-Württemberg nicht mit dem Tierschutzgesetz vereinbar sind. Eine von einem Tierschutzverband erhobene Klage war damit in letzter Instanz erfolgreich.

Hierzu senden wir Ihnen folgendes Statement von Niedersachsens Landwirtschafts- und Tierschutzministerin Miriam Staudte:

„Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Putenhaltung zeigt, welche großen Defizite in der deutschen Putenhaltung immer noch bestehen und wie dringend klare und verlässliche gesetzliche Mindestanforderungen im Tierschutz gebraucht werden. Zwar zielt das Bundesverwaltungsgericht zunächst auf einen konkreten Einzelfall ab und stellte fest, dass die Haltungsbedingungen eines putenhaltenden Betriebes in Baden-Württemberg nicht mit den Grundsätzen des § 2 des Tierschutzgesetzes im Einklang stehen. Dennoch wird dieses Urteil maßgeblichen Einfluss auf die gesamte Branche haben, weil die kritisierten Bedingungen sehr weit verbreitet sind. Wenn uns das Urteil vorliegt, werden wir als Land mit viel Putenhaltung in bestimmten Regionen sehr schnell prüfen, welche weiteren Schritte wir in Niedersachsen initiieren können.

Für mich ist klar: Wir werden die Konsequenzen des Urteils umgehend im niedersächsischen Tierschutzplan für Nutztierhaltung beraten und können dabei auf viel Vorarbeit des Gremiums bauen. Dieses hatte bereits 2018 eine Empfehlung für die Putenhaltung herausgegeben.

Notwendig ist aber vor allem ein bundesweites Vorgehen: Seit vielen Jahren warten wir in Deutschland auf verbindliche Haltungsvorgaben durch den Bund. Ein Vorschlag des ehemaligen Landwirtschaftsministers Cem Özdemir für verbindliche Regelungen zur Putenhaltung wurde damals mit Unterstützung der Geflügelwirtschaft durch die FDP im Keim erstickt. Das eindeutige höchstinstanzliche Urteil und seine möglichen Folgen sind jetzt die Quittung und es droht eine Klagewelle.

Der Bundeslandwirtschaftsminister muss das Thema umgehend angehen und ganz oben auf die Prioritätenliste setzen.

Was wir Bundesländer jetzt brauchen sind

1. einheitliche verbindliche Mindestanforderungen für die Putenhaltung in der Tierschutznutztier-Verordnung, die sich an aktuellen wissenschaftlichen Kriterien für Besatzdichten, Stallklima und Beschäftigungsmöglichkeiten orientieren und

2. klare und rechtssichere Leitlinien für die Veterinärämter zur einheitlichen Anwendung des Tierschutzrechts

um gleiche tierschutzrechtliche Mindeststandards und Wettbewerbsbedingungen in Deutschland zu schaffen.

Artikel-Informationen

erstellt am:
24.04.2026

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