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Agrarumweltmaßnahmen und Ökolandbau: 104 Millionen Euro für Niedersachsens Landwirtschaft

Ministerin Staudte: „Wichtiger Beitrag für Arten- und Gewässerschutz. EU muss bei GAP-Plänen umsteuern“


Hannover. Setzen landwirtschaftliche Betriebe Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen um und gehen dabei freiwillig über gesetzliche Standards hinaus, können sie hierfür Gelder beantragen. In Niedersachsen werden jetzt Förderprämien von insgesamt 104 Millionen für das Jahr 2025 ausgezahlt. Davon gehen rund 42 Millionen Euro an über 2.200 Betriebe des ökologischen Landbaus.

Agrarministerin Miriam Staudte: „Sich für den Umwelt- und Klimaschutz einzusetzen, steht weiterhin bei den niedersächsischen Landwirtinnen und Landwirten hoch im Kurs – im konventionellen wie ökologischen Bereich. Damit weiter freiwillig Hecken gepflanzt und Blühstreifen gesät werden sowie Grünland erhalten bleibt, müssen die Betriebe auch gut daran verdienen. Denn mit ihren Maßnahmen leisten sie wichtige Beiträge für den Arten- und auch Gewässerschutz. Das muss auch in der neuen Förderperiode der EU nach 2027 so sein.“

Die aktuellen Planungen der EU sehen für die nächste Förderperiode vor, den Ländern keine Mindeststandards und -budgets für den Umweltschutz mehr vorzugehen, sondern auf Freiwilligkeit zu setzen. „Wir brauchen in der gesamten EU ein verbindliches Mindestbudget und auskömmliche Prämien. Wenn es bei den aktuellen Plänen bleibt und es den Mitgliedsstaaten allein überlassen wird, wie viel Geld sie für Natur- und auch Tierschutz ausgeben und welche Mindeststandards gelten, wird es einen Wettbewerb der niedrigsten Umweltstandards innerhalb der Mitgliedsstaaten geben“, unterstreicht Staudte.

Mit dem Programm Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) fördert Niedersachsen mit Mitteln der so genannten zweiten Säule der „Gemeinsamen europäischen Agrarpolitik“ (GAP) landwirtschaftliche Betriebe, wenn sie ihre Flächen umweltschonend bewirtschaften. Mit der Beantragung von AUKM verpflichten sich Landwirtinnen und Landwirte freiwillig, für einen Zeitraum von in der Regel fünf Jahren bestimmte Bewirtschaftungsauflagen auf ihrem Betrieb einzuhalten. Die Auszahlungsquote liegt bei 96,58 Prozent. Das bedeutet, dass lediglich die Anträge von 3,42 Prozent der Betriebe noch einmal intensiver geprüft werden müssen, ob die Förderbedingungen eingehalten worden sind.

Hintergrund

Durch die Förderung bestimmter Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen

-soll ein Beitrag zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel sowie zur nachhaltigen Energie geleistet werden

-sollen zusätzliche Anreize zur Erhaltung der Kulturlandschaft und der natürlichen Ressourcen (einschließlich der Böden) gegeben werden

-soll eine Verminderung von schädlichen Einflüssen auf den Wasserhaushalt sowie der Schutz der Ressource Trinkwasser erreicht werden. Insbesondere eine Beeinträchtigung des Grundwassers durch Nitrat- oder Pflanzenbehandlungs- und Schädlingsbekämpfungsmittel soll dabei entgegengewirkt werden

-sollen der Schutz und die Verbesserung der Umwelt, der genetischen Vielfalt sowie der Biodiversität erreicht werden.

Die Förderung wird durch die Europäische Union und zum Teil vom Land und/oder vom Bund mitfinanziert. Das Angebot richtet sich an alle Landwirtinnen bzw. Landwirte und Landbewirtschaftenden - die Teilnahme ist freiwillig.

Insgesamt stehen den landwirtschaftlichen Betrieben in Niedersachsen in der aktuellen EU-Agrar-Förderperiode 2023 bis 2027 knapp 300 Millionen Euro für AUKM und rund 220 Millionen Euro für Ökobetriebe zur Verfügung.

Artikel-Informationen

erstellt am:
18.03.2026

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