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Afrikanische Schweinepest: Niedersachsen übt Vermarktung von Schweinefleisch im Ernstfall

Hannover. Wie würde sich ein Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Niedersachsen auf die Vermarktung gesunder Schweine auswirken? Die Wertschöpfungskette von der Schlachtung über die Zerlegung, Verarbeitung und Lagerung bis hin zum Einzelhandel steht im Mittelpunkt der Übung eines fiktiven Ausbruchsszenarios, das von heute (Montag) bis einschließlich Donnerstag, 6. November, geprobt wird. Die Übung wurde über ein Jahr lang vorbereitet.

Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte: „Der letzte ASP-Fall im Emsland hat gezeigt, dass zwar die seuchenrechtlichen Abläufe gut funktionieren, dass aber die Vermarktung gesunder Schweine stockte. Die ASP stellt weiterhin eine realistische Bedrohung dar, insbesondere nach den Ausbrüchen in Nordrhein-Westfalen. Schweinehaltende Betriebe mit gesunden Tieren in den so genannten Sperrzonen wären im Ausbruchsfall von massiven Einschränkungen bei der Vermarktung betroffen. Daher halte ich es für extrem wichtig, auf mögliche Ausbrüche bei Wildschweinen oder gehaltenen Schweinen gut vorbereitet zu sein, auch was die Vermarktungsabläufe angeht.“

An der Übung nehmen insgesamt 21 Betriebe entlang der Wertschöpfungskette aus 16 Landkreisen teil. Die teilnehmenden Betriebe befinden sich nicht nur in Niedersachsen. Mit dabei sind auch Betriebe aus Hessen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Thüringen. Dazu Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte: „Es ist besonders erfreulich, dass sich auch Betriebe und Behörden aus anderen Bundesländern an dieser Übung beteiligen. Nur so können die Abläufe realistisch geübt werden, da die Wertschöpfungskette „Schwein“ an Landesgrenzen in der Regel keinen Halt macht.“

Im Fokus dieser Übung stehen nicht die Landwirtschaft, sondern die Betriebe entlang der gesamten Wertschöpfungskette, das heißt von der Schlachtung bis zum Lebensmitteleinzelhandel. Für die Übung wurde ein fiktives Ausbruchszenario ausgearbeitet, wonach ASP-Ausbrüche in vier Schweinehaltenden Betrieben in Niedersachsen festgestellt wurden und eine sogenannte Sperrzone III eingerichtet werden musste.

Im Rahmen der Übung sollen Aufgaben rund um die Verarbeitung und Verbringung eines Produktes simuliert werden, ohne die Ware tatsächlich zu handhaben. Ziel ist es, den Produktions- und Genehmigungsprozess sowie die Verbringungen so realistisch wie möglich nachzustellen. Gegenstand der Übung sind die EU-rechtlich vorgegebenen Abläufe bei Verbringungen von Schlachtkörpern sowie von Fleisch, Fleischerzeugnissen und tierischen Nebenprodukten, die von gesunden Schweinen aus einer Sperrzone III gewonnen wurden.

Bei der Übung werden auch die aus Sicht Niedersachsens möglichen Ermessensspielräume im Tiergesundheitsrecht der Europäischen Union auf dem Prüfstand stehen. Das betrifft zum Beispiel einen möglichen Verzicht einer besonderen Kennzeichnung der Ware für den Handel.

Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte: „Ich setze mich schon seit geraumer Zeit für fachlich und rechtlich vertretbare Anpassungen des Tiergesundheitsrechts der Europäischen Union ein. Durch das aktuelle System der Kennzeichnung von absolut unbedenklichem Fleisch werden die Waren und die Betriebe systematisch stigmatisiert. Mein Ziel ist es, bessere Möglichkeiten für die Vermarktung von Erzeugnissen zu schaffen, die von gesund geschlachteten Schweinen aus ASP-Sperrzonen gewonnen wurden. Ich verspreche mir von der Übung wichtige Erkenntnisse, auch um den Druck auf die EU in dieser Hinsicht weiter konstant hoch zu halten.“

Hintergrund:

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine für den Menschen ungefährliche, aber für Schweine in der Regel tödliche Seuche. Durch den Verzehr von (Wild-) Schweinefleisch können sich Menschen nicht anstecken.

Die Afrikanische Schweinepest ist auch in Deutschland weiterhin auf dem Vormarsch. Es ist zwar ein deutlicher Rückgang der ASP-Nachweise in Brandenburg und Sachsen, die seit 2020 von ASP-Ausbrüchen insbesondere bei Wildschweinen betroffen sind, festzustellen. Dahingegen ist in Hessen, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg, die seit 2024 von ASP-Geschehen betroffen sind, und in Nordrhein-Westfalen, wo seit Juni 2025 ASP bei Wildschweinen nachgewiesen wird, ein weiterhin aktives ASP-Geschehen zu beobachten.

Im Zuge von Ausbrüchen der ASP sowohl bei Wildschweinen als auch in Schweinehaltenden Betrieben müssen um das Ausbruchsgeschehen sogenannte Sperrzonen eingerichtet werden. Betriebe, die in diesen Sperrzonen liegen, sind aufgrund von Vermarktungseinschränkungen von erheblichen wirtschaftlichen Einbußen betroffen. Diese Einschränkungen betreffen sowohl lebende Tiere als auch Erzeugnisse, die von den Schweinen aus ASP-Sperrzonen gewonnen wurden. Zudem besteht die Gefahr von Tierschutzproblemen aufgrund von Überbelegungen in den Ställen.

Unter Leitung des ML´s und der Geschäftsführung des LAVES wurde in Niedersachsen bereits im Jahr 2014 eine niedersächsische ASP-Sachverständigengruppe eingerichtet. Diese multidisziplinär besetzte Arbeitsgruppe befasst sich intensiv mit Vorbereitungen auf ein mögliches ASP-Geschehen bei Wildschweinen in Niedersachsen. Mit der Schlacht-, Verarbeitungs- und Vermarktungswirtschaft befindet sich das ML im Austausch, um im Ausbruchsfall die Abnahme von Schweinen zur Schlachtung und die Verarbeitung und Vermarktung weiter zu verbessern.

Außerdem finden regelmäßig Tierseuchenübungen statt. Zudem finden Krisen- bzw. Praxisübungen im Gelände mit Suchhunden sowie Branchendialoge statt, an dem auch die Schlacht-, Verarbeitungs- und Vermarktungswirtschaft teilnimmt. Weiterhin hält Niedersachsen eine Wildtierseuchenvorsorgegesellschaft vor.

Weitere Informationen zur ASP finden Sie hier und unter Tierseucheninfo.Niedersachsen.


Artikel-Informationen

erstellt am:
03.11.2025

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