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44 Millionen Euro für den Waldumbau: Neue Förderrichtlinie startet zum 1. Januar

Staudte: „Anreize für mehr Nachhaltigkeit – Forderung des Niedersächsischen Wegs erfüllt“


Hannover. Niedersachsen setzt ein klares Zeichen für die nachhaltige Entwicklung und den klimaresilienten Umbau seiner Wälder: Zum 1. Januar 2026 tritt die überarbeitete Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen in Kraft. Waldbesitzende können ab dem neuen Jahr über die Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK) Anträge stellen. Formulare und weiterführende Informationen gibt es online unter www.agrarfoerderung-niedersachsen.de sowie unter https://www.ml.niedersachsen.de/forstfoerderportal. Mit ihrem umfassenden Förderrahmen von 44,3 Millionen Euro im Jahr 2026 unterstreicht die Landesregierung die hohe Bedeutung gesunder und widerstandsfähiger Wälder für Niedersachsen. So leistet die Richtlinie einen wichtigen Beitrag zur langfristigen Sicherung der vielfältigen Waldfunktionen.

Niedersachsens Forstministerin Miriam Staudte: „Unsere Wälder in Niedersachsen geraten zunehmend unter Druck: Klimawandel, Extremwetterereignisse und Schädlingsbefall setzen ihnen zu. Das stellt Waldbesitzende und Forstbetriebe vor große Herausforderungen. Mit unserer neuen Förderrichtlinie bieten wir gezielte Unterstützung, um diesen Herausforderungen aktiv entgegenzutreten. Als Forstministerin ist es mein Ziel, die Wälder als vielfältige Lebensräume, Kohlenstoffspeicher und Erholungsorte zu stärken. Die neue Richtlinie setzt auf eine praxisnahe und zukunftsgerichtete Ausgestaltung der Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen. Sie verbindet ökologische Verantwortung mit wirtschaftlichen Aspekten und schafft gezielte Anreize für eine nachhaltige Waldbewirtschaftung.“

Die Förderung umfasst ein breites Spektrum an Maßnahmen, die den Wald als Lebensraum, Wirtschaftsfaktor und Klimaschützer stärken sollen. Dazu zählen unter anderem:

  • Klimagerechter Waldumbau und Wiederaufforstung nach Schadereignissen
  • Jungbestandspflege zur Stabilisierung und Förderung standortgerechter Baumarten
  • Erstaufforstung
  • Pflege und Entwicklung von Waldrändern
  • Bodenschutzkalkung zum Erhalt der Bodenfruchtbarkeit
  • Investitionen in die forstwirtschaftliche Infrastruktur, z. B. Wegebau oder Lagerplätze

Eine wesentliche Neuerung betrifft die Umstellung der Waldentwicklungstypen auf neue Förderverjüngungstypen und die damit einhergehende Baumartenzusammensetzung. Diese greift eine geeinte Forderung der Partner des Niedersächsischen Wegs auf. Noch stärker als bisher werden die europäischen Laubbäume in das Zentrum der forstlichen Verjüngung gesetzt. Zudem wurde das Thema Waldbrandprävention verstärkt: Förderungen für die Errichtung von Löschwasserentnahmestellen sind beispielsweise nun in waldbrandgefährdeten Gebieten möglich. Nicht zuletzt wurde seitens der Landesregierung eine kontinuierliche und sichere Abrufbarkeit der Fördergelder durch eine dreijährige Planung sichergestellt. Hierdurch werden bürokratische Hürden abgebaut, die Pflanzungen oder andere forstliche Maßnahmen in der Planung erschwert hatten.

Artikel-Informationen

erstellt am:
22.12.2025

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