Agrarstrukturgesetz für Niedersachsen
Den landwirtschaftlichen Bodenmarkt gerechter gestalten
Landwirtschaftlicher Boden wird immer begehrter – und daher auch teurer. Für Landwirtinnen und Landwirte wird es deshalb immer schwieriger, notwendige Flächenaufstockungen über Kauf und Pacht vorzunehmen. Zwar unterliegen Flächenkäufe und Pachtungen auch heute schon einer Genehmigungs- und Anzeigepflicht. Die bisherigen Gesetze haben sich jedoch oft als nicht ausreichend erwiesen.
Niedersachsens Agrarministerin Miriam Staudte hat mit dem Ziel, den Bodenmarkt fairer zu gestalten, im September 2025 den Entwurf des „Gesetzes zur Sicherung und zur Verbesserung der bäuerlichen Agrarstruktur“ (nun kurz "Agrarstrukturgesetz - NAgrarG") in den niedersächsischen Landtag eingebracht. Damit startete das offizielle parlamentarische Verfahren.
Nach intensiven Beratungen im Landtag wurde das Gesetz am 7. Oktober 2026 durch den Niedersächsischen Landtag beschlossen und tritt nach sechs Monaten zum 10. April 2027 in Kraft. (Pressemitteilung)
Zielsetzung des Gesetzes ist die Sicherung und Förderung selbstständig wirtschaftender bäuerlicher Betriebe und die Verbesserung der Agrarstruktur. Land- und forstwirtschaftlicher Grund und Boden soll vorwiegend den Land- und Forstwirten, die ihn selbst bewirtschaften, zugutekommen und vorbehalten bleiben. Gleichzeitig wird der landwirtschaftliche Boden vor Spekulationen und branchenfremden Investoren geschützt,
Junglandwirtinnen und Junglandwirte sowie Existenzgründerinnen und Existenzgründer wird der Zugang zu land- und forstwirtschaftlicher Fläche erleichtert: Die landwirtschaftlichen Flächen müssen jetzt und auch in Zukunft bezahlbar bleiben.
Wesentliche Eckpunkte des Niedersächsischen Agrarstrukturgesetzes (NAgrarG) sind:
Die Preismissbrauchsregelung zur Vermeidung von Bodenspekulation, die preisdämpfend wirkt und gleichzeitig betrieblichen Aspekten ausreichend Rechnung trägt, wird gestärkt. Die Genehmigungsbehörden können künftig bei einem Kaufpreis von 35 Prozent über dem Verkehrswert den Kauf versagen.
Neu ist zudem, dass Genehmigungsbehörden eine Versagungsmöglichkeit haben, wenn es durch den Kauf zu einer agrarstrukturell nachteiligen Flächenanhäufung kommen würde. So ist eine breite Eigentumsstreuung gewährleistet, und eine Flächenkonzentration zugunsten einiger weniger Betriebe wird vermieden.
Wichtig ist dabei, dass Entwicklungsbedarfe und Entwicklungsziele bäuerlicher Betriebe berücksichtigt werden. Niedersächsische Betriebe dürfen weiterhin wachsen. Die Flächenentwicklung wird jedoch nicht vollständig dem Spiel der freien Kräfte und dem Belieben der Einzelnen überlassen werden, denn eine Flächenanhäufung bei Einzelnen kann die umgebende Agrarstruktur und die Entwicklung anderer lebensfähiger Betriebe beinträchtigen.
Zudem sieht das NAgrarG eine Versagungsmöglichkeit der Genehmigungsbehörden bei fehlendem Zusammenhang zwischen der Fläche und dem erwerbenden Betrieb vor. Dies greift zum Beispiel dann, wenn die Fläche weit entfernt von dem Betrieb der erwerbenden oder pachtenden Person liegt.
Dabei ist wichtig: Die Regelungen sind dynamisch ausgestaltet. Das heißt, die Grundstückverkehrsausschüsse haben Spielraum zur angemessenen Behandlung der Einzelfälle.
Landwirtschaftlicher Boden wird immer begehrter. Für Landwirtinnen und Landwirte wird es immer schwieriger, notwendige Flächenaufstockungen über Kauf und Pacht vorzunehmen.
Die große Nachfrage hat die Folge, dass die Kauf- und Pachtpreise für landwirtschaftliche Flächen immer weiter steigen. Bei dem Kaufpreis liegt Niedersachsen mit rund 48.000 Euro pro Hektar deutlich über dem Bundeschnitt. Hier haben wir im Bundesvergleich die dritthöchsten Preise. Im Jahr 2010 kostete ein Hektar Land übrigens durchschnittlich 17.000 Euro. Auch bei den Pachtpreisen liegt Niedersachsen mit 548 Euro pro Hektar im Jahr weit über dem Bundeschnitt, wir haben hier im Bundesvergleich die zweithöchsten Preise. Seit 2010 ist der Pachtpreis übrigens bei Ackerflächen um über 80 Prozent gestiegen!
Flächenkäufe unterliegen auch heute schon einer Genehmigungspflicht. Das bisherige bundesweit geltende Grundstückverkehrsgesetz hat sich jedoch als nicht ausreichend erwiesen.
Die Grundstücksverkehrsausschüsse, die für die Genehmigung zuständig sind, hatten auf der Grundlage des bisherigen Gesetzes zu wenig Möglichkeiten, Verkäufe zu untersagen, wenn der Kaufpreis deutlich über dem Verkehrswert liegt oder ein Kauf zu einer agrarstrukturell ungünstigen Flächenanhäufung zugunsten eines einzigen Betriebes führt.
Bisher gibt es auch keine Zustimmungspflicht der Genehmigungsbehörden für so genannte Share Deals. (Erklärung dazu siehe unten)
Bei Bodenspekulation wird landwirtschaftlicher Boden zur Geldanlage gekauft, und auch um durch den späteren Verkauf oder die Pacht einen Profit zu erzielen. Das kann zu weiteren Preissteigerungen führen. Das NAgrarG verhindert, dass landwirtschaftliche Flächen zu solchen überhöhten Preisen gehandelt werden, die die Wirtschaftlichkeit von landwirtschaftlichen Betrieben übersteigen.
Neben der Absicherung der aktiv wirtschaftenden Betriebe gegenüber steigenden Pachtpreisen ist die Verteilung von Flächen auf viele Betriebe wichtig für eine vielfältige Agrarstruktur und wirkt dem Höfesterben entgegen.
Die Genehmigungsbehörden in Niedersachsen haben im Gegensatz zu den anderen Bundesländern die Möglichkeit, ein Geschäft zu untersagen, wenn der Verkaufspreis den Verkehrswert um mehr als 35 Prozent übersteigt. Die Regelung ist dabei so ausgestaltet, dass Entwicklungsziele von Landwirten berücksichtigt werden. Die Genehmigungsbehörden können einwirken bei einem fehlenden Zusammenhang zwischen dem Betrieb und der Erwerbsfläche. Zum Beispiel dann, wenn wegen einer zu großen Entfernung keine adäquate Bewirtschaftung mehr gewährleitet ist.
Mit dem Gesetz wurde außerdem eine Zustimmungspflicht für sogenannte Share Deals an Gesellschaften mit ländlichem Grundbesitz eingeführt.
Das NAgrarG bewirkt, dass Großbetriebe sich nicht agrarstrukturschädigend auswirken. Denn: Eine Flächenanhäufung kann sich nachteilig auf die Agrarstruktur auswirken, die den expandierenden Großbetrieb umgibt. Das kann dazu führen, dass die Entwicklung anderer Betriebe – zum Beispiel von Junglandwirten und Existenzgründern – behindert werden. Mit dem Gesetz wurde keine feste Flächenobergrenze in Hektar für Betriebe eingeführt, sondern eine dynamische Regelung. Der Kauf kann untersagt werden, wenn der Kauf zu einer Betriebsgröße führt, die das achtfache des durchschnittlichen niedersächsischen Betriebes übersteigt. Die durchschnittliche Betriebsgröße ergibt sich aus der Agrarstatistik und umfasst landwirtschaftlich genutzte Eigentums- wie Pachtflächen eines Betriebes.
Die Regelung ist so ausgestaltet, dass betriebliche Entwicklungsbedarfe berücksichtigt werden. Niedersächsische Betriebe sollen auch weiterhin wachsen können!
Die Grundstückverkehrsausschüsse bekommen verbesserte gesetzliche Instrumente zur Sicherung und Förderung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe. Das Gesetz wird klarer herausstellen, welche Flächenerwerbe und Pachtungen unter welchen Voraussetzungen im Einklang mit der Agrarstruktur stehen und zu genehmigen sind. Und es wird klar herausstellen, welche dem Ziel der Agrarstrukturverbesserung widersprechen und zu versagen sind. Das wird die Gesetzesanwendung erleichtern.
Die Arbeit mit den Grundstückverkehrsausschüssen hat in den vergangenen Jahren gezeigt, dass die Handlungsmöglichkeiten und Instrumente deutlicher gesetzlich verankert werden müssen. Auch um den Grundstückverkehrsausschüssen Rückendeckung zu geben für ihr Handeln in den jeweiligen Einzelfällen vor Ort. Und: Das Gesetz wird zur Entbürokratisierung und Vereinfachung beitragen, da es vier Gesetze zusammenfasst.
Im Gesetz verankert ist eine Zustimmungspflicht der Genehmigungsbehörden für sogenannte Share Deals an Gesellschaften mit ländlichem Grundbesitz. Dies ist bisher einmalig in Deutschland, da das bundesweit geltende Grundstückverkehrsgesetz die Share Deals nicht umfasst.
Bisher gab es nur eine Genehmigungspflicht bei Flächenkäufen, nicht aber wenn jemand einen Anteil einer Gesellschaft erwirbt, die wiederum Flächen besitzt. Das ist bisher ein unreguliertes Hintertürchen für branchenfremde Investoren. Hier werden nun in Niedersachsen gleiche Anforderungen gelten wie bei anderen Flächenkäufen.
Ja, das Vorkaufsrecht der Niedersächsischen Landgesellschaft (NLG) bleibt ein wichtiges Instrument der Agrarstrukturpolitik des Landes. Die NLG übt das Vorkaufsrecht für Landwirte aus, wenn Investoren landwirtschaftliche Flächen erwerben wollen. Es dient der „Eigenlandaufstockung“ und der wirtschaftlichen Stärkung bäuerlicher Betriebe. Die Landwirte sind auf Bodeneigentum angewiesen, um ihre Betriebe sicher führen zu können. Es leistet zudem einen wichtigen Beitrag, auch präventiv, zur Dämpfung von Kaufpreisen dadurch, dass mit der Vorkaufsrechtsausübung künftig der Preis bis auf die Höhe des Verkehrswertes abgesenkt werden kann.
Die Niedersächsische Landgesellschaft kann das Vorkaufsrecht zukünftig direkt zugunsten eines landwirtschaftlichen Betriebes ausüben und somit entfällt die doppelte Grunderwerbssteuer.
Künftig wird es eine Versagungsmöglichkeit für die Genehmigungsbehörden geben, wenn der Zusammenhang zwischen der Fläche und dem erwerbenden Betrieb fehlt. Dazu ein Beispiel: Ein fehlender Zusammenhang kann sich zum Beispiel dann ergeben, wenn die Fläche weit entfernt von dem Betrieb der erwerbenden Person liegt. Eine große Entfernung zum Betrieb kann ein Grund zu der Annahme sein, dass die Fläche nicht sachgerecht zu bewirtschaften ist.
Das NAgrarG regelt, dass Existenzgründer mit einem schlüssigen umsetzbarem Betriebskonzept beim Kauf einer landwirtschaftlichen Fläche einem bereits bestehenden landwirtschaftlichen Betrieb gleichgestellt sind.
Das NAgrarG stärkt die Transparenz im Grundstücksverkehr, indem es eine ausgewogenere Besetzung der Grundstücksverkehrsausschüsse auf Ebene der Landkreise vorsieht. Künftig sollen den Ausschüssen mindestens zwei Frauen angehören, nachdem sie bislang überwiegend mit fünf männlichen Vertretern besetzt waren.
Rede im Landtag von Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte (07.10.2026)
Hier finden Sie Grafiken zur Enwicklung der Kaufpreise in Niedersachsen sowie im Bundesvergleich
Entwicklung der Kaufwerte landwirtschaftlicher Flächen von 2010 bis 2025
(PDF, 0,11 MB)
Hier finden Sie die wesentlichen Inhalte des Agrarstrukturgesetzes (NAgrarG)
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