Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Agrarstrukturgesetz für Niedersachsen

Den landwirtschaftlichen Bodenmarkt gerechter gestalten


Agrarlandschaft von oben (Symbolbild)   Bildrechte: Christian Schwier / Shutterstock.com
Agrarlandschaft von oben (Symbolbild)

Landwirtschaftlicher Boden wird immer begehrter – und daher auch teurer. Für Landwirtinnen und Landwirte wird es deshalb immer schwieriger, notwendige Flächenaufstockungen über Kauf und Pacht vorzunehmen. Zwar unterliegen Flächenkäufe und Pachtungen auch heute schon einer Genehmigungs- und Anzeigepflicht. Die bisherigen Gesetze haben sich jedoch oft als nicht ausreichend erwiesen.

Niedersachsens Agrarministerin Miriam Staudte hat mit dem Ziel, den Bodenmarkt fairer zu gestalten, im September 2025 den Entwurf des „Gesetzes zur Sicherung und zur Verbesserung der bäuerlichen Agrarstruktur“ (nun kurz "Agrarstrukturgesetz - NAgrarG") in den niedersächsischen Landtag eingebracht. Damit startete das offizielle parlamentarische Verfahren.

Nach intensiven Beratungen im Landtag wurde das Gesetz am 7. Oktober 2026 durch den Niedersächsischen Landtag beschlossen und tritt nach sechs Monaten zum 10. April 2027 in Kraft. (Pressemitteilung)

Zielsetzung des Gesetzes ist die Sicherung und Förderung selbstständig wirtschaftender bäuerlicher Betriebe und die Verbesserung der Agrarstruktur. Land- und forstwirtschaftlicher Grund und Boden soll vorwiegend den Land- und Forstwirten, die ihn selbst bewirtschaften, zugutekommen und vorbehalten bleiben. Gleichzeitig wird der landwirtschaftliche Boden vor Spekulationen und branchenfremden Investoren geschützt,

Junglandwirtinnen und Junglandwirte sowie Existenzgründerinnen und Existenzgründer wird der Zugang zu land- und forstwirtschaftlicher Fläche erleichtert: Die landwirtschaftlichen Flächen müssen jetzt und auch in Zukunft bezahlbar bleiben.

Wesentliche Eckpunkte des Niedersächsischen Agrarstrukturgesetzes (NAgrarG) sind:

Die Preismissbrauchsregelung zur Vermeidung von Bodenspekulation, die preisdämpfend wirkt und gleichzeitig betrieblichen Aspekten ausreichend Rechnung trägt, wird gestärkt. Die Genehmigungsbehörden können künftig bei einem Kaufpreis von 35 Prozent über dem Verkehrswert den Kauf versagen.

Neu ist zudem, dass Genehmigungsbehörden eine Versagungsmöglichkeit haben, wenn es durch den Kauf zu einer agrarstrukturell nachteiligen Flächenanhäufung kommen würde. So ist eine breite Eigentumsstreuung gewährleistet, und eine Flächenkonzentration zugunsten einiger weniger Betriebe wird vermieden.

Wichtig ist dabei, dass Entwicklungsbedarfe und Entwicklungsziele bäuerlicher Betriebe berücksichtigt werden. Niedersächsische Betriebe dürfen weiterhin wachsen. Die Flächenentwicklung wird jedoch nicht vollständig dem Spiel der freien Kräfte und dem Belieben der Einzelnen überlassen werden, denn eine Flächenanhäufung bei Einzelnen kann die umgebende Agrarstruktur und die Entwicklung anderer lebensfähiger Betriebe beinträchtigen.

Zudem sieht das NAgrarG eine Versagungsmöglichkeit der Genehmigungsbehörden bei fehlendem Zusammenhang zwischen der Fläche und dem erwerbenden Betrieb vor. Dies greift zum Beispiel dann, wenn die Fläche weit entfernt von dem Betrieb der erwerbenden oder pachtenden Person liegt.

Dabei ist wichtig: Die Regelungen sind dynamisch ausgestaltet. Das heißt, die Grundstückverkehrsausschüsse haben Spielraum zur angemessenen Behandlung der Einzelfälle.

Mit dem NAgrarG wurde erstmalig eine Zustimmungspflicht der Genehmigungsbehörden für so genannte Share Deals an Gesellschaften mit ländlichem Grundbesitz eingeführt. Bisher gab es nur eine Genehmigungspflicht bei direkten Flächenkäufen, nicht jedoch, wenn jemand einen Anteil an einer Gesellschaft erwirbt, die wiederum Flächen besitzt. Dieses bisher unregulierte Hintertürchen für branchenfremde Investoren ist nun geschlossen.

In den Grundstücks- und Verkehrsausschüssen der Landkreise und kreisfreien Städte werden die Grundstücksverkäufe geprüft und genehmigt. Zukünftig sollen mindestens zwei der fünf Mitglieder dieser Ausschüsse Frauen sein. Außerdem sollen Grundstücksverkäufe, bei denen ein Vorkaufsrecht infrage kommt, öffentlich auf einer Website bekannt gemacht werden. Regionale Landwirtinnen und Landwirte erhalten dadurch eine bessere Möglichkeit, ihr Interesse an der jeweiligen Fläche zu bekunden.

Rede im Landtag von Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte (07.10.2026)

Ministerin Miriam Staudte möchte landwirtschaftlichen Boden vor Spekulation schützen

 

Hier finden Sie Grafiken zur Enwicklung der Kaufpreise in Niedersachsen sowie im Bundesvergleich

  Entwicklung der Kaufwerte landwirtschaftlicher Flächen von 2010 bis 2025
(PDF, 0,11 MB)

  Kaufwerte 2021 bis 2025 im Bundesvergleich
(PDF, 0,11 MB)

Auf einen Blick

Hier finden Sie die wesentlichen Inhalte des Agrarstrukturgesetzes (NAgrarG)

  Das NAgrarG auf einen Blick
(PDF, 1,16 MB)

  Auf den Punkt gebracht: Das NAgrarG
(PDF, 0,77 MB)

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