Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Absatzes landwirtschaftlicher Erzeugnisse und von Lebensmitteln mit spezifischen Qualitätsmerkmalen (nicht vollständig barrierefrei)
Absatzförderung
Im Rahmen der Maßnahme werden Zuwendungen zur Förderung des Absatzes von landwirtschaftlichen Erzeugnissen und von Lebensmitteln mit spezifischen Qualitätsmerkmalen an Unternehmen und Verbände der Wirtschaft in folgenden Maßnahmebereichen gewährt:
- Absatzfördermaßnahmen für bestimmte Qualitätserzeugnisse
- Beratungsleistungen zur Spezifizierung/Verbesserung der Qualität von landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Lebensmitteln
- Teilnahme an und Veranstaltung von Messen und Ausstellungen
- Auf- und Ausbau regionaler Vermarktungsstrukturen
Artikel-Informationen
Ansprechpartner/in:
Elke Eickemeier
Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Calenberger Str. 2
30169 Hannover
Tel: 05 11/1 20-23 09