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Absatzförderung

Im Rahmen der Maßnahme werden Zuwendungen zur Förderung des Absatzes von landwirtschaftlichen Erzeugnissen und von Lebensmitteln mit spezifischen Qualitätsmerkmalen an Unternehmen und Verbände der Wirtschaft in folgenden Maßnahmebereichen gewährt:

  • Absatzfördermaßnahmen für bestimmte Qualitätserzeugnisse
  • Beratungsleistungen zur Spezifizierung/Verbesserung der Qualität von landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Lebensmitteln
  • Teilnahme an und Veranstaltung von Messen und Ausstellungen
  • Auf- und Ausbau regionaler Vermarktungsstrukturen

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Elke Eickemeier

Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Calenberger Str. 2
30169 Hannover
Tel: 05 11/1 20-23 09

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