Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Niedersachsen klar Logo

Ausnahmen vom Aufstallungsgebot für Geflügel wieder möglich

HANNOVER. Außerhalb von Risikogebieten können die Veterinärämter der Landkreise, die bisher widerrufenen Ausnahmen vom Aufstallungsgebot wieder zulassen. Geflügelhalter, die bisher ihre Tiere im Stall lassen mussten, können sich nun bei ihren zuständigen Veterinärämtern erkundigen, ob die Tiere wieder ins Freie dürfen.

Auch Geflügelausstellungen und Veranstaltungen ähnlicher Art dürfen nach Einzelfallprüfung durch das örtlich zuständige Veterinäramt außerhalb von Risikogebieten ebenfalls wieder durchgeführt werden. Hierbei gilt, dass diese besonders überwacht werden und auch die Herkunft der Tiere überprüft wird.

Nach einer Stellungnahme des Friedrich-Loeffler-Institutes (FLI) bleibt zwar ein Restrisiko bestehen, allerdings erhebt das FLI zurzeit keine Einwände gegen die Wiedererteilung von Ausnahmegenehmigungen zur Aufstallung von Geflügel. In avifaunistisch wertvollen Gebieten für Gastvögel können solche Ausnahmegenehmigungen aber nicht erteilt werden.

Hinweis für die Redaktionen:
Ob und wo in Ihrem Bereich Ausnahmegenehmigungen wieder möglich sind,
erfahren Sie durch das örtlich zuständige Veterinäramt.

Artikel-Informationen

erstellt am:
26.02.2010

Ansprechpartner/in:
Dr. Gert Hahne

Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung
Calenberger Str. 2
30169 Hannover
Tel: (0511)120-2138
Fax: (0511)120-2382

http://www.ml.niedersachsen.de

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln