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Zwei weitere Fälle von Geflügelpest bei Puten in Niedersachsen


HANNOVER. In Niedersachsen gibt es zwei weitere Fälle von Vogelgrippe. Das Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) hatte zunächst in Putenmastbeständen in den Landkreisen Oldenburg und Cloppenburg das Virus H5 nachgewiesen. Mittlerweile hat das Referenzlabor des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) in beiden Fällen bestätigt, dass es sich um die für Geflügel hochansteckende Variante H5N8 handelt.

Die Tiere in den Betrieben werden getötet. In beiden Fällen waren erhöhte Tierverluste aufgetreten. Insgesamt gibt es in Niedersachsen damit acht Fälle der Vogelgrippe H5N8 in kommerziellen Nutztierbeständen. Betroffen sind jeweils konventionelle Putenmastbetriebe in der Weser-Ems-Region, in der bereits seit Mitte November ein Aufstallgebot gilt.

Im Landkreis Oldenburg handelt es sich um einen Betrieb mit 18.800 Putenhähnen im Alter von 14 Wochen. Der Bestand liegt in Wardenburg und somit im Beobachtungsgebiet des Falles in Dötlingen. Ein neues Sperrgebiet im Umkreis von drei Kilometern um den Betrieb wird eingerichtet.

Im Landkreis Cloppenburg ist ein Bestand mit 8.200 Putenhähnen im Alter von 19 Wochen betroffen. Der Betrieb in Garrel liegt im Sperrbezirk des ersten dortigen Falles vom 25. Dezember. Der Sperrbezirk und das Beobachtungsgebiet werden entsprechend erweitert. In den jeweiligen Sperrbezirken gilt ein Verbringungsverbot für Geflügel und Geflügelprodukte.

Artikel-Informationen

erstellt am:
02.01.2017

Ansprechpartner/in:
Manfred Böhling

Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Calenberger Str. 2
30169 Hannover
Tel: 0511-120 2137

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