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Neues Tierzuchtgesetz: Planungssicherheit für Niedersachsens Züchter

Ministerin Otte-Kinast: „Zuchtstationen erhalten verlässliche Perspektive“


Hannover. Seit Kurzem ist in Deutschland ein neues Tierzuchtgesetz in Kraft getreten. An der Ausarbeitung hat auch Niedersachsen maßgeblich mitgewirkt. Die Novelle wurde notwendig, um das bisherige Tierzuchtgesetz aus dem Jahr 2009 an neue EU-rechtliche Rahmenbedingungen anzupassen. Insbesondere Verfahren zur Genehmigung von Zuchtprogrammen, die in mehreren Mitgliedstaaten durchgeführt werden sollen, wurden konkretisiert. Die Reglungen zur Zulassung von Besamungsstationen und Embryoentnahmeeinheiten für den ausschließlich nationalen Handel von Samen, Eizellen und Embryonen wurden dagegen beibehalten.

„Ich bin froh, dass unsere Züchter nun verlässliche und einheitliche Rahmenbedingungen vorfinden“, sagte Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast.

Das neue Tierzuchtgesetz, das am 25. Januar 2019 in Kraft getreten ist, richtet sich nun nach den Vorgaben und Verfahren der „EU-Tierzuchtverordnung“ (VO (EU) 2016/1012). Diese regelt auch die Anerkennung von Zuchtverbänden oder Zuchtunternehmen sowie Zuchtprogrammen. Nach den neuen Anpassungen wird die Genehmigung eines Zuchtprogramms von der Anerkennung der Zuchtorganisation getrennt. Dadurch ist ein einheitliches Verfahren für Zuchtprogramme auch über die Landesgrenze hinweg mit geringerem bürokratischem Aufwand möglich.

Umstritten war im Vorfeld des Gesetzgebungsverfahrens die Beibehaltung der Zulassung für Besamungsstationen und Embryoentnahmeeinheiten für den Handel von Samen, Eizellen und Embryonen innerhalb Deutschlands. Ministerin Otte-Kinast hierzu: „Niedersachsen hat sich engagiert in die Diskussion eingebracht und letztlich maßgeblich zum Erhalt der bisherigen Regelungen beigetragen. Die betroffenen Stationen, die sich durchweg im ländlichen Raum befinden, haben so eine echte Zukunftsperspektive.“

Weitere Anpassungen des neuen Tierzuchtgesetzes betreffen unter anderem die nach EU-Tierzuchtverordnung durchzuführenden amtlichen Kontrollen sowie die Bußgelder bei Rechtverstößen. Bislang lag der Umfang der Kontrollen im Ermessen der jeweiligen Aufsichtsbehörden. Diese haben nun verbindliche Vorgaben auch bezüglich Dokumentation und Veröffentlichung.

Im Vorfeld der Novellierung hatten sich Vertreter verschiedener Bundesländer, zu denen auch Niedersachsen gehörte, sowie Vertreter der Zuchtverbände in Arbeitsgruppen zusammengefunden und die damit verbundenen Weichenstellungen für die Verbände vorbereitet. In Niedersachsens gibt es insgesamt 22 Zuchtorganisationen: Vier Rinderzucht-, Fünf Schaf- und Ziegenzucht-, sowie zehn Pferde- und zwei Schweinezuchtorganisationen. Allein die Rinderzuchtorganisationen haben gemeinsam etwa 7.500 Mitglieder.

Zum Gesetzestext des Tierzuchtgesetzes (TierzG 2019) kommen Sie hier

Artikel-Informationen

erstellt am:
14.02.2019

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