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Agrarminister Meyer: Weniger Bürokratie und mehr Effizienz für eine nachhaltige Landwirtschaft

Neue Arbeitsgruppe mit Akteuren aus Landwirtschaft, Umwelt- und Naturschutz


HANNOVER. Gemeinsam im Boot für Bürokratieabbau: Niedersachsens Agrarminister Christian Meyer hat heute (Mittwoch) mit vielen Akteuren aus Landwirtschaft, Umwelt- und Naturschutz sowie Vertretern der ländlichen Räume einen neuen Impuls für noch wirksamere Abläufe in der Agrarpolitik gesetzt. Die neue Arbeitsgruppe „Bürokratieabbau“ kam heute im Ministerium zu ihrer ersten Sitzung zusammen. Meyer: „Ich kann die Klagen über Mehrfachbelastungen insbesondere der kleinen landwirtschaftlichen Betriebe gut verstehen. Weniger Bürokratie für Landwirte und weniger Belastung für die Behörden muss die Devise sein.“ Das sorge für die notwendige Effizienz, „um zielgerichtet die Agrarwende voranzutreiben und eine nachhaltige Landwirtschaft und die ländlichen Räume zu stärken“.

Meyer sagte, so sei es etwa überhaupt nicht nachvollziehbar, warum zum Beispiel Tierzahlen an unzählige Stellen gemeldet werden müssten, „aber unsere zuständige Düngebehörde diese Angaben mühsam vor Ort zu überprüfen hat“. Sein Vorschlag: „Ein Datentransfer der Behörden entlastet die Landwirte; Doppel- und Dreifachmeldungen sind dann nicht mehr notwendig.“ Niedersachsen gehört mit dem nun eingeschlagenen Weg europaweit zu den Regionen, die im Sinne der EU-Strategie zur Entbürokratisierung handeln. Denn mit diesem Ziel setzte die EU-Kommission im Juli 2015 eine sogenannte „High Level Group“ ein. EU-Agrarkommissar Phil Hogan nannte „Vereinfachung“ einen Schwerpunkt seiner Amtszeit.

„Wir unterstützen Brüssel in diesem Bemühen“, sagte Meyer. „Landwirte sollen ihre Zeit ja nicht stundenlang vor dem Computer verbringen, sondern sich fachgerecht um Tiere und Pflanzen kümmern.“ Das bedeute keinesfalls weniger Tier- und Verbraucherschutz, „sondern die zielgerichtete Honorierung gesellschaftlicher Leistungen unserer Landwirte und Kontrollen dort, wo sie in der Tat nötig sind“. Dazu zähle, insbesondere für Kleinbetriebe ärgerliche Bagatellen nicht mehr so stark zu sanktionieren, wie es das neue EU-Recht auch zulasse. Ein solches Vorgehen biete überdies den Kontrollbehörden Spielraum, „um sich auf die wirklichen Verstöße gegen Umwelt-, Tierschutz- und Verbraucherrecht zu konzentrieren“.

Der neuen Arbeitsgruppe unter Federführung des Landwirtschaftsministeriums gehören neben dem Landvolk Niedersachsen, der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft und der Landesvereinigung Ökologischer Landbau unter anderem auch der Bundesverband Deutscher Milchviehhalter, das Agrar- und Ernährungsforum Oldenburger Münsterland sowie die niedersächsische Geflügelwirtschaft, die Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands und der Bund für Umwelt- und Naturschutz an. Hinzu kommen Vertreter der Landwirtschaftskammer, des Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit und der Ämter für regionale Landesentwicklung. „Dieser große Kreis an Beteiligten bedeutet eine exquisite Expertise, um unsere Ziele zu erreichen. Transparenz und Effizienz sind das Gebot der Stunde“, so Niedersachsens Landwirtschaftsminister. „Die Arbeitsgruppe soll unnötige Belastungen und bürokratische Hürden für die niedersächsischen Landwirte identifizieren und wo möglich abstellen.“

Das neue Gremium soll sich vor allem auf drei Bereiche fokussieren: Neben den EU-Förderungen wird es um das Agrar-, Umwelt- und Tierseuchenrecht, sowie drittens um Dokumentation und Datenweitergabe gehen. Dass trotz des für alle Mitgliedstaaten verpflichtenden EU-Rechtsrahmens etwas möglich ist, hat das Land bereits unter Beweis gestellt: Im Zuge der Förderung über den Europäischen Landwirtschaftsfonds zur Entwicklung ländlicher Räume (ELER) hat Niedersachsen im Sommer dieses Jahres beim Vergaberecht erhebliche Erleichterungen auf den Weg gebracht. Wer als Privater zum Beispiel nicht mehr als 50.000 Euro Beihilfen aus Brüssel erhält, braucht vor der Realisierung eines Projekts unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit anders als bislang nicht mehrere Vergleichsangebote einzuholen. Stattdessen ist es möglich, Aufträge direkt zu vergeben. „So werden unnötige Warteschleifen vermieden, Vorhaben können schneller verwirklicht werden“, sagte Meyer.

Artikel-Informationen

erstellt am:
02.11.2016

Ansprechpartner/in:
Klaus Jongebloed

Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Calenberger Str. 2
30169 Hannover
Tel: 0511-120-2095
Fax: 05 11/1 20-23 82

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