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Informelle Instrumente der Raumordnung

Zu den informellen, nicht detailliert durch Rechtsvorschriften geregelten Instrumenten der Raumordnung gehören z. B. regionale Entwicklungskonzepte, raumordnerische Verträge oder übergreifende Kooperationen zur Entwicklung raumbedeutsamer Strategien wie zum Integrierten Küstenzonenmanagement. Einige Bereiche der raumordnerischen Zusammenarbeit sind auch ausdrücklich in § 14 Raumordnungsgesetz (ROG) genannt.

Regionale Entwicklungskonzepte können entweder als prozess- und projektorientierte Planungsinstrumente mit themenübergreifendem, integriertem Ansatz ausgestaltet sein oder als themenorientierte Instrumente zur Abstimmung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen für bestimmte Handlungsfelder mit hohem Koordinierungserfordernis genutzt werden (wie z. B. Einzelhandelskonzepte, Bodenabbauleitpläne).

Als Instrument der Abstimmung von Planungen und Maßnahmen unter Berücksichtigung eines raumordnerischen Interessensausgleichs kommt auch ein raumordnerischer Vertrag als besonderer Fall des öffentlich-rechtlichen Vertrages (§§ 54 ff. Verwaltungsverfahrensgesetz) in Betracht. Vertragspartner sind dabei in der Regel einerseits das Land als Träger der Landesplanung oder ein Regionalplanungsträger und andererseits eine oder mehrere Kommunen, im Einzelfall ggf. noch andere öffentliche oder private Planungsträger. Der Vertrag bindet die beteiligten Parteien; anders als bei Festlegungen in Raumordnungsplänen besteht aber gegenüber weiteren öffentlichen Stellen keine rechtliche Wirkung.

Zur Palette der informellen Instrumente gehören überregionale Kooperationen zum Zweck der Erarbeitung gemeinsamer Strategien im Hinblick auf spezifische Ressourcen, Potenziale und Problemlagen sowie deren Umsetzung durch konkrete Projekte. Ein Beispiel hierfür bietet das Integrierte Küstenzonenmanagement (IKZM) mit einer grenz- und fachübergreifenden Strategie für die nachhaltige Entwicklung der Küstenzone (Küstenmeer, Inseln und Küstenraum an Land), mit der dort ein Schutz ökologisch wertvoller und empfindlicher Bereiche mit anderen wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Nutzungsansprüchen und Interessen in Einklang gebracht werden soll. Zu den Bausteinen der IKZM-Strategie gehört das Raumordnungskonzept für das Niedersächsische Küstenmeer (ROKK). Es formuliert unterhalb der förmlichen und rechtsverbindlichen Ebene des Landes-Raumordnungsprogramms und der Regionalen Raumordnungsprogramme der Küstenlandkreise für das gesamte niedersächsische Küstenmeer raumordnerische Aussagen. Derzeit wird es weiterentwickelt, um geeignete Flächen für die Kleigewinnung zum Küstenschutz zu identifizieren und dazu Handlungsempfehlungen zu geben.


(Stand der Information: November 2017)
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