Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Projekten im Bereich der regionalen Wertschöpfung landwirtschaftlicher Erzeugnisse (nicht vollständig barrierefrei)
Regionale Wertschöpfung
Viele gute Gründe sprechen dafür, Wertschöpfung aus der Agrar- und Lebensmittelproduktion auf möglichst kurzen Wegen im ländlichen Raum zu generieren. Wirtschaftliche Stärke, bedarfsgerechte Infrastrukturen und Möglichkeiten zur Unterstützung des sozialen Zusammenhalts ganzer Regionen hängen im Wesentlichen davon ab, wie dort das Zusammenspiel zwischen Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung funktioniert. Oft bedarf es zum Anschub notwendiger Investitionen, Initialisierungs- und Kommunikationsprozessen finanzieller Unterstützung.
Im Rahmen der Maßnahme werden Zuwendungen zur Förderung von Projekten im Bereich der regionalen Wertschöpfung landwirtschaftlicher Erzeugnisse an Unternehmen und Verbände der Wirtschaft unter anderem in folgenden Bereichen gewährt:
- Investitionen in Verarbeitungseinrichtungen bei überwiegend regionalem Warenbezug (z.B. Schälmaschinen, Aufbereitungseinrichtungen…)
- Investitionen in Vermarktungseinrichtungen bei überwiegend regionalem Warenbezug (z.B. Verkaufsautomaten, Verkaufstheken…)
- Investitionen in mobile Molkereien und mobile Schlachtereien sowie mobile Verarbeitungs- und Vermarktungseinrichtungen
- Auf- und Ausbau regionaler Vermarktungsstrukturen
Antragsstichtag ist am 15. September eines jeden Jahres. Erst danach kann aufgrund eines Rankingverfahrens das Bewilligungsverfahren beginnen. Die Antragsstellung ist jedoch ganzjährig möglich.
Bei Förderung mit vom Zuwendungsempfänger im Antrag zugrunde gelegten zuwendungsfähigen Ausgaben von weniger als 100 000 EUR (entspr. 40.000 € -Förderbetrag) ist der Vorhabenbeginn ab Antragstellung (Eingang eines vollständigen Antrages bei der Landwirtschaftskammer) zugelassen.
Achtung: Die Zulassung des Vorhabenbeginns ist keine Garantie für eine Bewilligung. Die Durchführung der Maßnahme vor Bewilligung geschieht auf eigenes finanzielles Risiko!
Die Anträge sind bei der LWK Niedersachsen zu stellen. Weitere Informationen finden Sie hier
Artikel-Informationen
Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Calenberger Str. 2
30169 Hannover
