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Tabakerzeugnisse

Für Tabakerzeugnisse besteht im Vorläufigen Tabakgesetz keine allgemeine Vorschrift zum Schutz der Gesundheit, da das Rauchen als solches ohnehin ein gesundheitliches Risiko darstellt. Es können lediglich zusätzliche Gefahren durch das Verbot der Verwendung nicht zugelassener Stoffe bei der Herstellung von Tabakerzeugnissen abgewendet werden. Die für die Herstellung von Tabakerzeugnissen zugelassenen Stoffe wie Süßstoffe, Weißbrand-, Flottbrand-, Feuchthalte-, Klebemittel u. a. sind in der Tabakverordnung aufgeführt.

Zur Information der Verbraucher über die gesundheitlichen Risiken, die mit dem Rauchen verbunden sind, ist bei Tabakerzeugnissen die Anbringung eines allgemeinen und bestimmter besonderer Warnhinweise vorgeschrieben.

Im Rahmen der Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeüberwachung werden auch Tabak und Tabakerzeugnisse hinsichtlich der Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen geprüft.

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