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Niedersächsisches Positionspapier zur Afrikanischen Schweinepest

Notwendige Anpassungen des Tiergesundheitsrechts der EU


Niedersachsen vertritt weiterhin die Auffassung, dass unter Berücksichtigung des Biosicherheitsstatus der von ASP-Sperrmaßnahmen betroffenen Betriebe die im Positionspapier dargestellten Anpassungen des Tiergesundheitsrechts legitimierbar sind. Daher wurde das aktualisierte Positionspapier der Niedersächsischen Veterinärbehörden und Verbände nochmals an die Europäische Kommission übermittelt und eine Stellungnahme erbeten.

Die Niedersächsischen Veterinärbehörden und Verbände haben gemeinsam das Positionspapier verfasst, mit dem Änderungen des Tiergesundheitsrechts der EU in Bezug auf die Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) erbeten werden. Es ist ein großes Anliegen Niedersachsens, unzumutbare und existenzbedrohende wirtschaftliche Einbußen für Schweine haltende Betriebe in einer ASP-Sperrzone mildern zu können und die aus Sperrmaßnahmen möglicherweise resultierenden großen Probleme hinsichtlich der tierschutzgerechten Haltung der Schweine in betroffenen Betrieben zu vermeiden. In diesem Zusammenhang wird beispielhaft auf das ASP-Geschehen im Jahr 2022 verwiesen, in dessen Rahmen die Schäden für die von Sperrmaßnahmen betroffenen Betriebe auf etwa 15 Millionen Euro beliefen. Die Aktualisierung erfolgte aufgrund neuer Erkenntnisse mit Stand von Dezember 2024.

Die in den nach einem ASP-Ausbruch einzurichtenden Sperrzonen ansässigen, Schweine haltenden Betriebe sind unverschuldet von strengen Restriktionsmaßnahmen besonders betroffen, insbesondere hinsichtlich der Verbringung von Schweinen zur Weiterhaltung oder zur Schlachtung. Diese Verbringungen sind grundsätzlich verboten. Ausnahmen können nur unter strengen Auflagen genehmigt werden. Zudem können bestimmte Vermarktungswege nicht mehr oder nur nach besonderer Kennzeichnung der Fleischerzeugnisse genutzt werden, obwohl die Tiere gesund geschlachtet und die Tierbestände vor der Verbringung eingehend untersucht wurden. Die Dauer der Sperrmaßnahmen beträgt mindestens drei Monate und kann sich im Falle von Nachweisen bei Wildschweinen auf mehrere Jahre ausdehnen.

Im Sinne des Tierwohls und weil die Auswirkungen der Sperrmaßnahmen auf die Schweine haltenden Betriebe existenzbedrohend sein können, werden in dem Positionspapier Vorschläge für mögliche Anpassungen des Tiergesundheitsrechts der EU in Bezug auf die ASP-Bekämpfung formuliert. Dabei stehen die Verkürzung der Dauer der Sperrmaßnahmen, die Verkleinerung von Sperrzonen und vor allem die Eröffnung von mehr Möglichkeiten der Vermarktung von Fleischerzeugnissen aus Sperrzonen im Vordergrund. Dies nur unter der Prämisse, dass die Betriebe strenge Biosicherheitsanforderungen erfüllen und somit das vorrangige Ziel der Bekämpfung der Seuche nicht gefährdet wird.

Bereits im März 2020 hat Frau Ministerin Staudte im Rahmen eines fachlichen Austausches mit Vertretern der Europäischen Kommission das Positionspapier in Brüssel vorgestellt. Als Ergebnis des Fachgesprächs musste leider festgestellt werden, dass die Europäische Kommission zu dem Zeitpunkt nicht überzeugt werden konnte und keine Spielräume für entsprechende Anpassungen des Tiergesundheitsrechts sah.

Das Positionspapier liegt nunmehr auch in englischer Sprachfassung vor. Zudem wurde die Zusammenfassung ins Französische, Italienische und Spanische übersetzt. Alle Sprachfassungen stehen zum Download zur Verfügung.

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