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Antragsstellung für die Errichtung und Ausstattung von Taubenschlägen ist nun wieder möglich

Land Niedersachsen fördert die Errichtung und Ausstattung von Taubenschlägen zum tierschutzgerechten Stadttaubenmanagement in 2025 mit 75.000 €


Land Niedersachsen fördert die Errichtung und Ausstattung von Taubenschlägen zum tierschutzgerechten Stadttaubenmanagement in 2025 mit 75.000 €

„Es sind auch in diesem Jahr Fördermittel in Höhe von 75.000 EUR vom Land Niedersachsen zur Verfügung gestellt worden, mit denen die Aufstellung von bis zu fünf Taubenschlägen gefördert werden kann“, teilt Pfeiffer-Schlichting, Landestierschutzbeauftragte in Niedersachsen, mit.

Bis zum 01.11.2025 können wieder Anträge auf Zuwendung zur Errichtung und Ausstattung von Taubenschlägen gestellt werden. Antragsberechtigt sind Tierschutzorganisationen, aber auch Kommunen, die zur tierschutzgerechten Regulierung von Stadttaubenschwärmen beitragen möchten.

Die Förderkriterien sind dieselben wie in den Vorjahren: die Ausgaben für die Errichtung und Ausstattung eines Taubenschlages können bis zu einer Höhe von 80% der Gesamtkosten sowie bis zu 15.000 € pro Taubenschlag übernommen werden.

In dem Taubenschlag sollen die Stadttauben durch Anfüttern angesiedelt und zum Brüten gebracht werden. Nachfolgend werden die Eier gegen Attrappen (Gipseier) ausgetauscht. Ziel der Förderung ist, eine begrenzte und durch die artgerechte Fütterung gesunde Stadttaubenpopulation zu erreichen.

„Ich würde mich freuen, wenn auch in diesem Jahr wieder viele Anträge auf Errichtung eines Taubenschlages seitens der Kommunen, aber auch von Tierschutzvereinen gestellt werden, die sich vor Ort um die Stadttauben kümmern“, so Pfeiffer-Schlichting weiter. „Das wäre ein Zeichen dafür, dass die Problematik der Taubenpopulationen in Stadt- und Gemeindegebieten im Bewusstsein der Bevölkerung angekommen ist – und dass ein tierschutzgerechtes und damit nachhaltiges Management das Problem auf Dauer lösen wird.“

Die veröffentlichte Förderrichtlinie und weitergehende Informationen finden Sie auf der Homepage der Landestierschutzbeauftragten. Für die Antragsstellung schreiben Sie bitte eine E-Mail an: landestierschutzbeauftragte@ml.niedersachsen.de .

  Bildrechte: ML
Außenansicht eines in einem Bauwagen eingerichteten Taubenschlages.
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Empfehlungen zur tierschutzgerechten Bestandskontrolle der Stadttaubenpopulation

In einem von der niedersächsischen Landesregierung finanziell unterstützten Projekt wurde die Erprobung der Maßnahmen dieser Empfehlung durch das Tierschutzzentrum und die Klinik für Geflügel der Tierärztlichen Hochschule Hannover wissenschaftlich begleitet.

Bundesweit wurde die 1998 vorgestellte Loseblattsammlung in die Praxis umgesetzt. Die Erfahrungen aus dieser Praxis und die veränderte Rechtsstellung von Tieren in der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland sind in diese Überarbeitung als Empfehlungen eingeflossen.


  Empfehlungen zur tierschutzgerechten Bestandskontrolle der Stadttaubenpopulation Tierschutzbeirat des Landes Niedersachsen Überarbeitete Fassung September 2019
(PDF, 1,46 MB)

Artikel-Informationen

erstellt am:
01.08.2022
zuletzt aktualisiert am:
06.10.2025

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