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Neubekanntmachung der LROP-Verordnung 2017

Die Neubekanntmachung der Verordnung über das Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen ist am
6. Oktober 2017 in der Fassung vom 26. September 2017 im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt
(Nds. GVBl. Nr. 20/2017, S. 378) veröffentlicht worden.

In der vorliegenden Neubekanntmachung der LROP-VO 2017 sind sämtliche Änderungen und Ergänzungen vorangegangener Jahre enthalten. Die Broschüre "Landes-Raumordnungsprogramm 2017" enthält diese als nichtamtliche Textfassung im Druckformat und kann über unten stehendes Bestellformular kostenfrei bezogen werden.

Es ist jedoch zu beachten, dass die in der Neufassung berücksichtigten Änderungen des Landes-Raumordnungsprogramms durch Verordnung vom 1. Februar 2017, mit der teils neue Inhalte eingefügt und teils frühere Inhalte gestrichen wurden, Gegenstand einer gerichtlichen Normenkontrolle waren. Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat mit Urteilen vom 29. April 2020 (Az. 1 KN 103/17 und 1 KN 141/17) - ausgefertigt am 29. Juni 2020 - einzelne Regelungen der Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen vom 1. Februar 2017 (Nds. GVBl. S. 26, 272) für unwirksam erklärt (siehe Bekanntmachung vom 6. Juli 2020 im Nds. GVBl. Nr. 25/2020 vom 10. Juli 2020, S. 224). Unwirksam sind danach

  • die Streichung des Vorranggebietes Rohstoffgewinnung Nr. 23 (Gnarrenburger Moor) und die dortige Festlegung eines Vorranggebietes Torferhaltung einschließlich einer dort eröffneten Ausnahmeregelung für geringfügigen Torfabbau auf Basis eines integrierten Gebietsentwicklungskonzepts sowie
  • die Streichung des Vorranggebietes Rohstoffgewinnung Nr. 61.1 (Hankhauser Moor) einschließlich einer redaktionellen Folgeänderung (Umnummerierung von Folgesätzen).

Das bedeutet, dass die im LROP festgelegten Vorranggebiete Rohstoffgewinnung Nr. 23 und Nr. 61.1 für die Rohstoffart Torf weiterbestehen und als Ziele der Raumordnung zu beachten sind.

Die betroffenen Abschnitte 3.1.1 Ziffer 06 Sätze 10 ff, 3.2.2 Ziffer 06 Sätze 8 ff sowie die zeichnerische Darstellung des Landes-Raumordnungsprogramms im Bereich der oben genannten Gebiete sind daher in der Neubekanntmachung der Verordnung über das Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen vom 26. September 2017 rückwirkend unrichtig geworden.

Untenstehend finden Sie – in Ergänzung der bereit gestellten Broschüre „Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen 2017 – zum Download Hinweise zur Änderung der Rechtslage mit bereinigten Texten und einem bereinigten Kartenausschnitt.


Downloads


Neubekanntmachung der LROP-Verordnung 2017 in englischer und niederländischer Sprache


Broschüre "Landes-Raumordnungsprogramm 2017"

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