In der Richtlinie sind die maßgeblichen Förderbestimmungen enthalten.
In einem weiteren Dokument ist der Ablauf des Antragsverfahrens ausführlich beschrieben.
Ablauf des ersten Antragsverfahrens 2024, Fachliche und inhaltliche Anforderungen zu den Zuwendungsanträgen
Die Zuwendungsanträge sind fristgemäß auf den für die Antragstellung vorgesehenen Vordrucken sowie den geforderten Anlagen bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Geschäftsbereich Förderung, Wunstorfer Landstraße 9, 30453 Hannover, als zuständige Bewilligungsbehörde in schriftlicher Form einzureichen.
Die Frist für die Einreichung der vollständigen Zuwendungsanträge endet am 26.03.2024.
Später eingehende Zuwendungsanträge oder Anträge, die sich nicht auf den nachfolgend ausgeschriebenen Maßnahmenbereich nach Nummer 2.1 Richtlinie Ökolandbau beziehen, werden nicht berücksichtigt. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Zuwendung besteht nicht.
Eine detaillierte Beschreibung der Anforderung erhalten Sie hier oder über die Infospalte rechts.
In der Richtlinie sind die maßgeblichen Förderbestimmungen enthalten.
In einem weiteren Dokument ist der Ablauf des Antragsverfahrens ausführlich beschrieben.
Ansprechpartner/-in
Andreas Löloff
Telefon: 05 11/1 20-20 92
Telefax: 05 11/1 20 99 20 92
E-Mail: Andreas.Loeloff
@ml.niedersachsen.de
Johann Niedermeier
Telefon: 05 11/1 20-20 44
Telefax: 05 11/1 20 99 20 44
E-Mail: Johann.Niedermeier
@ml.niedersachsen.de
Henrike Kahl
Telefon: 05 11/1 20-21 32
Telefax: 05 11/1 20 99 21 32
E-Mail: Henrike.Kahl
@ml.niedersachsen.de
Viviane Leirich
Telefon: 05 11/1 20-22 37
Telefax: 05 11/1 20 99 22 37
E-Mail: Viviane.Leirich
@ml.niedersachsen.de
Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Calenberger Str. 2
30169 Hannover