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ELER-Tierwohl: Antragsverfahren 2023 beginnt...

Der Antragszeitraum ELER-Tierwohl in der Schweinehaltung beginnt!

Die neuen Fördermaßnahmen in der Schweinehaltung können ab sofort beantragt werden.
Achtung: Es gelten neue Förderbedingungen! Bitte informieren Sie sich mit Hilfe der Merkblätter und nutzen Sie auch den neuen Frage-Antwort-Katalog.

Wie ist der Antrag zu stellen?
Die Anträge können bis spätestens zum 15. Mai 2023 bei der Landwirtschaftskammer-Fachbereich 2.1 / SG 2.1.1 in Oldenburg gestellt werden. Dieser Termin ist ein Ausschlusstermin, das heißt, später eingehende Anträge werden abgelehnt.

Die Papierformulare (Hauptantrag und betreffende Anlage) müssen zwingend ausgefüllt werden! Alle Antragsformulare finden Sie hier oder auf den Internetseiten der Landwirtschaftskammer (Förderung/Tierwohl).

Zusätzlich muss bis zum 15. Mai auch immer ein Sammelantrag Agrarförderung und Agrarumweltmaßnahmen (ANDI-Antrag) abgegeben werden.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Bewilligungsstelle der Landwirtschaftskammer (Kontakte am Ende der Seite).
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