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Basisdienstleistungen

Zielsetzung:

Ziel dieser Maßnahme ist es, die Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung mit Basisdienstleitungen sicherzustellen, um Lebensqualität und Wirtschaftskraft vor Ort zu erhalten und die negativen Folgen des demographischen Wandels auf die wohnortnahe Versorgung einzudämmen. Gefördert werden u. a. die Schaffung, Erhaltung und Erweiterung von Einrichtungen für Kinder, Jugendliche und Senioren (z.B. Jugendclubs, Veranstaltungsräume), Dorf- oder Nachbarschaftsläden oder barrierefreie Nah-/Grundversorgungszentren (z.B. kleine Dienstleistungs- und Versorgungszentren mit Einzelhandel, ärztlicher Versorgung, Apotheke, Bank, Post etc.).

Weitere Informationen finden Sie hier.


Bei Fragen zur Förderung wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Amt für Regionale Landesentwicklung (ARL):

ARL Braunschweig
ARL Leine-Weser
ARL Lüneburg
ARL Weser-Ems
 
 
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