Ausgleichszulage (AGZ)
Zielsetzung:
Die Maßnahme beinhaltet Zahlungen zugunsten von Landwirten für die Bewirtschaftung von Dauergrünland in benachteiligten Gebieten. Mit diesen Zahlungen werden besondere Nachteile ausgeglichen, die den Landwirten z.B. durch ungünstige Bodenverhältnisse entstehen. Ziel ist es, dass auch bei naturbedingten Nachteilen eine dauerhafte Flächennutzung mit nachhaltigen Bewirtschaftungsformen erhalten bleibt. Damit wird zum Schutz von Kulturlandschaften und ihrer Arten und Lebensräume beigetragen.
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Bei Fragen zur Förderung wenden Sie sich bitte an die Bewilligungsstelle der Landwirtschaftskammer Niedersachsen.