Basisdienstleistungen
Beim Förderbereich der lokalen Basisdienstleistungseinrichtungen geht es um die Sicherung, Schaffung, Verbesserung und Ausdehnung von Einrichtungen zur Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung. Die Sicherung der Grundversorgung der Bevölkerung und die Förderung der dörflichen Gemeinschaft durch entsprechende Einrichtungen sind eine wesentliche Voraussetzung für die Attraktivität von Dörfern. Gleichzeitig soll dem demographischen Wandel entgegen gewirkt und Arbeitsplätze in den ländlichen Regionen geschaffen werden.
Förderfähig im Bereich von Basisdienstleistungseinrichtungen sind insbesondere Ausgaben für
-
Vorarbeiten (Analysen, Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen, Erhebungen, Untersuchungen, Folgeabschätzungen usw.),
-
die Schaffung, Sicherung, Verbesserung und Ausdehnung von Einrichtungen der Grundversorgung für die ländliche Bevölkerung durch den Kauf sowie Investitionen in stationäre und mobile Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen, dazu zählen (nicht abschließend):
- Nah-/Grundversorgungeinrichtungen wie Dorf-/Nachbarschaftsläden, kleine Dienstleistungs- und Versorgungszentren mit Einzelhandel, Post, Bank,
- Regionale Versorgungszentren,
- betreutes Wohnen,
- Sozialstationen,
- Jugendtreffs, soziokulturelle Zentren, Sportstätten,
- Dienstleistungen zur Mobilität.
Hinsichtlich weiterer Details zu den Fördervoraussetzungen, Zuschusssätzen, Antragsverfahren etc. lesen Sie bitte die ZILE-Richtlinie.
Fragen zum Antragsverfahren richten Sie bitte an das für Sie zuständige Amt für regionale Landesentwicklung.
Hier können Sie die aktuelle ZILE - Richtlinie (Stand 24.01.2024) nebst Anlagen einsehen.
Aktuelle ZILE-Richtlinie (Stand 24.01.2024)
(PDF, 0,22 MB)
Alle Anlagen der ZILE-Richtline (Stand: 26.7.2023): Rankingkriterien
(PDF, 0,11 MB)
Außerdem können Sie die Änderungsfassung der ZILE-Richtlinie einsehen, die vor allem aufgrund der Änderung beihilferechtlicher Vorschriften und der Fristverlängerung für erhöhte Fördersätze von Anträgen finanzschwacher Kommunen rückwirkend zum 01.01.2024 in Kraft treten soll.
(PDF, 0,22 MB)
In den vier Ämtern für regionale Landesentwicklung wurden die Aufgaben der Regionalplanung und Raumordnung, der Stadt- und Landentwicklung sowie der Wirtschaftsförderung zusammengefasst.