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Statement von Ministerin Barbara Otte-Kinast zur Entscheidung des Verwaltungsgerichts Oldenburg zur Abfertigung eines Transports von Zuchtrindern nach Marokko

Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat gestern am frühen Abend entschieden, dass der Landkreis Aurich einen Transport von 270 Zuchtrindern nach Marokko abfertigen muss. Das kommentiert Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast wie folgt:

„Ich bedaure diese Entscheidung. Das Urteil zeigt: Der Bund muss jetzt handeln. Wir brauchen ein bundesweites Verbot der Beförderung von Tieren in Drittstaaten, in denen die Einhaltung des Tierschutzes nicht gewährleistet ist – je zügiger, desto besser!“


Hintergrund:

Das niedersächsische Landwirtschaftsministerium (ML) hat am vergangenen Freitag, 7. Mai, die Abfertigung eines Transports von 270 tragenden Zuchtrindern nach Marokko untersagt. Der Erlass wurde dem Landkreis Aurich als zuständiger Behörde übersandt. Konkret vertritt das Ministerium die Rechtsauffassung, dass bei einem Export ein tierschutzwidriger Vorgang zu erwarten ist. Das Verwaltungsgericht hat nun der Klage des Unternehmens stattgegeben und entschieden, dass der Transport vom zuständigen Landkreis Aurich abgefertigt werden muss. Das sofortige Einlegen einer Beschwerde beim Oberverwaltungsgerichtes für die Durchführung des Transportes hätte keine aufschiebende Wirkung. Das ML wird nun eine rechtliche Bewertung des Beschlusses vornehmen, sobald die Begründung des Gerichts vorliegt. Dabei strebt das ML eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren an, um den Tierschutz maximal zu gewährleisten und eine abschließende rechtliche Klarstellung zu erwirken. Ministerin Otte-Kinast setzt sich auf EU-Ebene weiterhin für einen besseren Tierschutz ein, da die aus dem Jahr 2005 stammende Verordnung aus ihrer Sicht dringend überarbeitet werden muss. Insbesondere individuelle Notfallpläne für Transportrouten sollten künftig verbindlich vorgelegt werden.

Artikel-Informationen

erstellt am:
11.05.2021

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