Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Niedersachsen klar Logo

Statement von Ministerin Barbara Otte-Kinast zum Beschluss des Bundeskabinetts zur Änderung des Tierschutzgesetzes in Bezug auf Kontrollen in VTN-Betrieben


Das Bundeskabinett stimmte heute einer Änderung des Tierschutzgesetzes zu. Demnach werden künftig Tierschutzkontrollen in Verarbeitungsbetrieben Tierischer Nebenprodukte (VTN-Betriebe) ermöglicht. Diese Änderung geht auf eine Initiative von Niedersachsens Agrarministerin Barbara Otte-Kinast zurück.

Die Ministerin kommentiert die Entscheidung: „Ein guter Tag für den Tierschutz. Ich danke der Bundesregierung, dass sie meine Initiative unterstützt. Kein Tier soll vor seinem Tod unnötige Schmerzen erleiden. Die zuständigen Behörden haben nun die rechtliche Möglichkeit, bei VTN-Betrieben zu kontrollieren. Außerdem können durch die Kennzeichnungspflicht endlich die Tiere bis zum letzten Betrieb zurückverfolgt werden.“


Hintergrund:

Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast setzt seit ihrem Amtsantritt 2017 auf vielfältige Weise für mehr Tierschutz in der Tierhaltung ein.

Die von Professorin Elisabeth große Beilage durchgeführte und im Jahr 2017 veröffentlichte Studie „Untersuchungen an verendeten/getöteten Schweinen in Verarbeitungsbetrieben für tierische Nebenprodukte (VTN)“ hatte ergeben, dass in VTN-Betrieben regelmäßig tote Tiere angeliefert werden, die Anzeichen einer bereits seit längerer Zeit bestehenden Erkrankung aufweisen, die auch mit erheblichen Schmerzen und Leiden verbunden gewesen sein dürfte. Neben der rechtlichen Verankerung von Betretensrechten ist für die effektive Durchführung von Kontrollen aus Sicht Niedersachsens außerdem auch eine Rückverfolgbarkeit der Tierkörper zum letzten Haltungsbetrieb erforderlich. Dies ist derzeit nicht bei allen Tierarten gegeben. Beispiel: Schweine werden lediglich mit der Ohrmarke des Ferkelerzeugers gekennzeichnet und können bei Anlieferung von einem Mastbetrieb an die Tierkörperbeseitigungsanstalt nicht zum letzten Tierhalter zurückverfolgt werden.

Die Studie war für das Land Niedersachsen Anlass, 2019 eine Bundesrats-Initiative mit dem Ziel zu starten, rechtlich die Möglichkeit von routinemäßigen Tierschutzkontrollen in VTN-Betrieben zu fordern.


Artikel-Informationen

erstellt am:
10.03.2021

Ansprechpartner/in:
Kommunikation, Presse

Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Calenberger Str. 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-2136
Fax: 0511/120-2382

http://www.ml.niedersachsen.de

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln