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Rehkitze retten ist weiterhin möglich

Mähsaison beginnt – Hilfe für Jungtiere im Auftrag des Landwirts erlaubt


Hannover. Viele Landwirte mähen in diesen Tagen zum ersten Mal ihre Wiesen, um Silage oder Heu als Futter für ihre Kühe zu gewinnen. Zurzeit bringen aber auch viele Rehe ihre Jungen zur Welt. Das hohe Gras bietet Jungtieren zwar Schutz und Deckung, macht sie für den Landwirt jedoch nahezu unsichtbar. So wird das Mähen für Jungtiere zur Gefahr. Die Rettung von Rehkitzen und anderen Jungtieren ist sowohl im Auftrag des Landwirts als auch des Revierinhabers vor dem Hintergrund der derzeit geltenden Regeln im Zuge der Corona-Pandemie weiterhin als Teil der Landwirtschaft bzw. der Jagdausübung möglich. Darauf macht das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) aufmerksam.

Da es sich bei einer Rehkitzrettung rechtlich um eine Jagdausübung in Form des Aufsuchens und Fangens von Wild handelt, ist vor der Rehkitzrettung jedoch grundsätzlich die Erlaubnis des Revierinhabers einzuholen. Ferner bedarf es bei der Jagdausübung eines Jagdscheins – wobei es bei der Rehkitzrettung genügt, wenn der Verantwortliche einen Jagdschein besitzt und andere Personen lediglich Hilfe leisten.

In diesem Zusammenhang macht das ML darauf aufmerksam, dass die Vorgaben der Verordnung zur Beschränkung sozialer Kontakte anlässlich der Corona-Pandemie beachtet werden müssen. So muss in der Öffentlichkeit ein Abstand von mindestens 1,5 Metern eingehalten werden. Darüber hinaus sind Ansammlungen im öffentlichen Raum nur mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet. Wenn das Rettungsteam jedoch zum Beispiel aus einem am Feldrand stehenden Drohnenführer besteht und zwei weitere Personen mit deutlichem Abstand das Kitz aufsuchen und bergen, sind die Vorschriften eingehalten. Die Kitze mitzunehmen oder in Stationen unterzubringen, ist jagdrechtlich ausdrücklich nicht erlaubt. Die Jungtiere müssen nach der Rettung ortsnah wieder frei gelassen werden.

Artikel-Informationen

erstellt am:
16.04.2020

Ansprechpartner/in:
Kommunikation, Presse

Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Calenberger Str. 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-2136
Fax: 0511/120-2382

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