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Referenzlabor bestätigt hochpathogene Variante der Geflügelpest im Landkreis Cloppenburg

Agrarminister Christian Meyer: Strikt auf Biosicherheitsmaßnahmen achten


HANNOVER. Das nationale Referenzlabor des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) hat heute Abend (Mittwoch) den Verdacht auf Geflügelpest in einem Mastputenbetrieb im Landkreis Cloppenburg bestätigt. Demnach handelt es sich um die hoch ansteckende Variante der Geflügelpest H5N8. Der Landkreis hat bereits heute auf Grundlage der Geflügelpest-Verordnung als Vorsichtsmaßnahme die Tötung der insgesamt rund 16.000 Tiere und einen 72-Stunden-Stand-Still um den betroffenen Stall angeordnet. Das bedeutet, dass in dieser Zone Geflügel nicht transportiert werden darf.

Nach der nun vorliegenden amtlichen Bestätigung durch das FLI wird der Landkreis entsprechend der Geflügelpest-Verordnung die weiteren Schritte einleiten. Niedersachsens Landwirtschaftsminister Christian Meyer lobte das schnelle und umsichtige Handeln des Landkreises Cloppenburg. Zudem erneuerte Meyer seinen dringenden Appell an die Geflügelhalter zur strikten Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen. „Diese Hygienevorkehrungen sind enorm wichtig. Wir dürfen nicht zulassen, dass das Virus auf weitere Nutztierbestände übergreift.“ Der Minister ergänzte, die nun notwendigen Maßnahmen seien zwar eine Einschränkung für die Tierhalter. „Doch diese sind zur Tierseuchenbekämpfung erforderlich und unumgänglich.“

Bei Geflügelpest unterscheidet man zwischen einer niedrig- und einer hochpathogenen Form. Aviäre Influenzaviren gehören zur Gruppe der Influenza A-Viren. Diese verfügen über zwei Oberflächenproteine – das Hämagglutinin (H) und die Neuraminidase (N). Diese Stoffe können in unterschiedlicher Form kombiniert und ansteckend sein, so entstehen Namen wie H5N8. Die aggressive Vogelgrippe ist nach aktuellem Stand in mehreren europäischen Ländern aufgetaucht, in Niedersachsen wurde jetzt erstmals der Verdacht auf Geflügelpest in einem Nutzgeflügelbestand seitens des FLI bestätigt. Eine Gefahr für den Menschen besteht nach bisheriger Kenntnis nicht. Gleichwohl sollte ein Hautkontakt mit toten Wildvögeln vermieden werden; wer tote Wildvögel am Wegesrand, an Gewässern oder anderswo entdeckt, sollte dies umgehend bei den zuständigen Veterinärbehörden melden.

Artikel-Informationen

erstellt am:
24.11.2016

Ansprechpartner/in:
Klaus Jongebloed

Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Calenberger Str. 2
30169 Hannover
Tel: 0511-120-2095
Fax: 05 11/1 20-23 82

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