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Niedrigpathogene aviäre Influenza im Landkreis Cuxhaven festgestellt

Infektionsdruck auf Hausgeflügel durch herbstlichen Vogelzug hoch – Biosicherheit in Betrieben einhalten


Hannover. In einem Betrieb mit sogenannten Mast-Großelterntieren im Landkreis Cuxhaven wurde die niedrigpathogene aviäre Influenza (NPAI), auch Low Pathogenic Avian Influenza (LPAI) festgestellt. Dies haben jetzt Untersuchungen des nationalen Referenzlabors des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) ergeben. Betroffen ist ein Betrieb mit etwa 39.000 Tieren. Infektionen des Geflügels mit niedrigpathogenen aviären Influenza A Viren verlaufen häufig mit milden klinischen Erscheinungen oder sogar symptomlos. Beim Hausgeflügel handelt es sich in Niedersachsen um den ersten Fall seit Juni 2022. Der Landkreis Cuxhaven hat die erforderlichen Schutzmaßregeln eingerichtet und führt Untersuchungen in umliegenden Betrieben durch, diese wurden darüber bereits vom zuständigen Veterinäramt informiert.

Der letzte Nachweis der hochpathogenen aviären Influenza (HPAI) wurde im Februar dieses Jahres nachgewiesen. Grundsätzlich ist nicht auszuschließen, dass NPAI-Viren zu HPAI-Viren mutieren. In der aktuellen Risikoeinschätzung stuft das FLI das Risiko des Aufflammens der Geflügelpest der HPAI in der Wildvogelpopulation sowie des Wiedereintrags des Virus durch den herbstlichen Vogelzug als hoch ein. Insbesondere in den küstennahen Gebieten Niedersachsens ist das Virus der Geflügelpest HPAIV H5N1 weiterhin stark in der Wildvogelpopulation verbreitet. Das bedeutet: Der Infektionsdruck auf das Hausgeflügel ist entsprechend hoch. Die Abschirmung der Geflügelhaltungen gegen Wildvögel ist daher eine Schutzmaßnahme, die eine Infektion des Hausgeflügels mit der Geflügelpest vermeiden kann.

In diesem Zusammenhang erinnert das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium daran, dass die Biosicherheitsmaßnahmen in den Betrieben unbedingt einzuhalten und gegebenenfalls zu verbessern sind. Tierhalterinnen und Tierhalter, die Auffälligkeiten wie eine verminderte Futter- und Wasseraufnahme der Tiere oder andere klinische Symptome bemerken, sollten sich umgehend beim zuständigen Veterinäramt melden.

Artikel-Informationen

erstellt am:
30.10.2023

Ansprechpartner/in:
Kommunikation, Presse

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