Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Niedersachsen klar Logo

Niedersächsische Förderung für ländliche Regionen kann starten

EU-Kommission gibt deutschen GAP-Strategieplan frei – Erste Verfahren beginnen im Januar


Hannover/Brüssel. Den deutschen Strategieplan zur Umsetzung der Gemeinsamen EU-Agrarpolitik (GAP) in Deutschland hat die EU-Kommission heute genehmigt. Damit ist auch das gemeinsame Förderkonzept der Länder Niedersachsen, Bremen und Hamburg von der EU-Kommission zur Umsetzung freigegeben worden. Zu Beginn der Förderperiode am 1. Januar 2023 startet die Förderung aus dem ELER-Fonds, der Mittel der Europäischen Union für die Entwicklung der ländlichen Räume bereitstellt. Niedersachsen, die Freie Hansestadt Bremen und die Freie und Hansestadt Hamburg haben hierzu eine gemeinsame Förderregion gebildet und gemeinsame inhaltliche Zielsetzungen entwickelt. Das Förderkonzept „KLARA 2023-2027“ steht für „Klima, Landwirtschaft, Artenvielfalt und regionale Akteur:innen“ und umfasst eine große Bandbreite von neuen und etablierten Förderinstrumenten. Mit unterschiedlichen Schwerpunktsetzungen ist es zudem gelungen, spezielle länderspezifische Bedarfe zu adressieren.

Die Themen biologische Vielfalt, Umwelt und Klima erhalten einen deutlich höheren Stellenwert als bisher. Auf Interventionen mit diesen Zielsetzungen werden mehr als die Hälfte der vorhandenen ELER-Mittel entfallen. Dem Schutz von Mooren und Moorböden wird dabei ein wichtiger Stellenwert eingeräumt. Weitere Mittel stehen für die Unterstützung von Transformationsprozessen in der Landwirtschaft hin zu nachhaltigerem Wirtschaften durch Investitions-, Beratungs-, Kooperations- und Tierwohlmaßnahmen sowie die Innovationsförderung EIP-Agri zur Verfügung. Zu den Tierwohlmaßnahmen gehört in Niedersachsen und Hamburg zukünftig auch die neue Fördermaßnahme der Sommerweidehaltung. Die Stärkung der ländlichen Räume bleibt in Niedersachsen weiter ein wichtiger Förderbereich.

Miriam Staudte, Ministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz: „Wir nutzen die Spielräume, die die EU-Vorgaben uns bieten, um die europäischen Fördermittel vorrangig für Nachhaltigkeit und Tierwohl einzusetzen. Unser Förderangebot KLARA wird hierfür wichtige Impulse geben. Noch nie standen so viele Mittel für diese Ziele bereit.“

Wiebke Osigus, Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung: „Mit KLARA investieren wir in die Zukunft unserer Ländlichen Räume, die Niedersachsen ausmachen. Wir schaffen attraktive Ortskerne und neue Begegnungsmöglichkeiten, stärken die Versorgung und fördern aktive Regionen, in denen die Menschen ihr Lebensumfeld mitgestalten können. Darum freue ich mich besonders, dass KLARA jetzt durchstarten kann. Mir ist es besonders wichtig, die erfolgreiche Partnerschaft mit den Wirtschafts-, Sozial- und Umweltpartnern nicht nur fortzusetzen, sondern noch weiter auszubauen. Dieser Dialog ist die Grundlage für eine effektive Förderpolitik.“

Christian Meyer, Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz: „Die Förderung über KLARA ist elementar für mehr Biodiversität und Vielfalt in der Agrarlandschaft. Ich freue mich, dass mit der neuen Förderperiode die ökologischen Schwerpunkte weiter ausgebaut werden. Wir können in den nächsten Jahren Akzente setzen etwa im Hochwasserschutz, bei der biologischen Vielfalt und der Naturnahen Entwicklung der Oberflächengewässer. Die Mittel für Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) zu Biodiversität und Wasser umfassen mehr als 10 Prozent des ELER-Budgets in Niedersachsen. Das ist ein wichtiges Signal.“

Bereits in den nächsten Monaten werden erste Förderverfahren starten. Für andere Maßnahmen müssen zunächst die verwaltungstechnischen Voraussetzungen geschaffen werden. Weitere Informationen sowie eine Tabelle mit allen geplanten Fördermaßnahmen finden Sie unter klara.niedersachsen.de.

Hintergrund:

Die GAP-Strategiepläne der EU-Mitgliedsstaaten dienen der Wettbewerbsfähigkeit von Land- und Forstwirtschaft, der nachhaltigen Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen und Klimaschutz und einer ausgewogenen räumlichen Entwicklung der ländlichen Wirtschaft und der ländlichen Gemeinschaften. Für die Finanzierung geeigneter Maßnahmen stehen zwei EU-Fonds bereit. Einer davon – der Europäische Landwirtschaftsfond für die Entwicklung der Ländlichen Raums (ELER) – wird nicht auf nationaler Ebene, sondern durch die Bundesländer umgesetzt. Hierfür stehen in Niedersachsen über 1,1 Milliarden Euro für die Förderperiode 2023-2027 bereit.

Artikel-Informationen

erstellt am:
21.11.2022

Ansprechpartner/in:
Kommunikation, Presse

Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Calenberger Str. 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-2136
Fax: 0511/120-2382

http://www.ml.niedersachsen.de

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln