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Neu: Nährstoffe in „ENNI“ voraussichtlich bis 31. März 2023 melden

Verbandsbeteiligung zur Verordnung ist abgeschlossen


Hannover. Die verpflichtende Wiederaufnahme der landesweiten betrieblichen Nährstoffmeldungen durch die Landwirte in die Meldedatenbank „ENNI“ (Elektronische Nährstoffmeldung Niedersachsen) soll voraussichtlich vom 30. Juni 2022 auf den 31. März 2023 verschoben werden. Dies teilt das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) nach Abschluss der Verbandsbeteiligung zum Verordnungsentwurf mit. Vorbehaltlich der noch ausstehenden Zustimmung durch das Kabinett, zeichnet sich nach Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen die Änderung des Verordnungsentwurfes im Hinblick auf die Meldedatenbank „ENNI“ ab. Durch die Terminveränderung soll der Aufwand für rückwirkende Meldungen im ersten Meldejahr reduziert und ein ausreichender Vorlauf für die Eintragungen in die elektronische Datenbank ENNI während des jeweiligen Düngejahres für Betriebe und Berater gewährleistet werden. Mit dem Verordnungsentwurf wird sich das Kabinett voraussichtlich Ende Januar 2022 befassen. Die Verordnung zur Änderung düngerechtlicher Meldepflichten soll im Februar 2022 in Kraft treten.

Neben der „ENNI-VO“ stellt die Landesdüngeverordnung (NDüngGewNPVO) mit der Ausweisung der nitrat- und phosphatbelasteten Gebiete eine weitere bedeutende düngerechtliche Landesverordnung dar. Das im Frühjahr 2021 veröffentlichte „Konzept zur schrittweisen Fortschreibung der NDüngGewNPVO“ sah die nächste Gebietsanpassung ursprünglich für das Frühjahr 2022 vor. Vor dem Hintergrund der erneut aufgenommenen und noch nicht abgeschlossenen Verhandlungen zwischen dem Bund und der EU-Kommission bezüglich des Vertragsverletzungsverfahrens zur EG-Nitratrichtlinie und der Kritik der KOM an der Ausweisung der mit Nitrat und Phosphat belasteten Gebiete in Deutschland kann der ursprünglich angedachte Zeitplan für die nächsten Gebietsanpassung jedoch nicht umgesetzt werden. Auswirkungen der geplanten Änderung des ENNI-Meldetermins auf die von Niedersachsen ursprünglich vorgesehene Anpassung der Ausweisung von mit Nitrat belasteten Gebieten sind vor diesem Hintergrund nicht zu erwarten.

Niedersachsen wird sich weiterhin dafür einsetzen, ENNI-Daten als Basis für eine am Verursacherprinzip orientierte Ausgestaltung von düngerechtlichen Regelungen verwenden zu können und diesen Standpunkt – im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten – in die weiteren Prozesse einbringen. Ebenso hält Niedersachsen grundsätzlich am Fortschreibungskonzept zur Präzisierung der Gebietsausweisung fest und führt die erforderliche Grundlagenarbeiten fort, benötigt jedoch für die rechtsverbindliche Umsetzung zunächst eine verlässliche bundesrechtliche Basis für die Vorgaben zur Gebietsausweisung.

Artikel-Informationen

erstellt am:
08.12.2021

Ansprechpartner/in:
Kommunikation, Presse

Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Calenberger Str. 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-2136
Fax: 0511/120-2382

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