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Mehr Weizenanbau ermöglichen

Neue GAP: Was Niedersachsen als Länderermächtigungen plant


Hannover. Niedersachsen will von den Länderermächtigungen im Rahmen der Ausgestaltung der anstehenden Reform der gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) umfangreich Gebrauch machen. Bei den Länderermächtigungen geht es teilweise um Kulissenfestlegungen, beispielsweise für den Erosionsschutz und Erleichterungen bei der Bewirtschaftung in gewässerreichen Gebieten, aber auch um Öffnungsklauseln wie zum Beispiel bei der künftigen Fruchtfolgegestaltung und der Bearbeitung schwerer Böden.

„Die neue GAP muss für unsere landwirtschaftlichen Betriebe auch umsetzbar sein, und zwar in allen Regionen unseres Landes“, so Landwirtschaftsministerin Barbara-Otte-Kinast. „Daher wollen wir die Möglichkeiten, die der Bund uns eröffnet hat, umfassend nutzen, um den sehr verschiedenen naturräumlichen Bedingungen, unter denen die Betriebe wirtschaften, gerecht zu werden.“

Die Fachebene im Niedersächsischen Landwirtschaftsministerium (ML) arbeitet aktuell an zwölf verschiedenen Themenfeldern. Im Ackerbau ist beispielsweise geplant, den Anbau von Roggen auf Roggen und den einmaligen Nachbau von Weizen nach Weizen sowie den Nachbau von Getreide zur Saatgutvermehrung unter bestimmten Voraussetzungen zu ermöglichen. Als erforderlich wird auch die Öffnungsmöglichkeit bei den Anforderungen an Bodenbedeckungen in sensiblen Zeiten zur Ermöglichung einer Bearbeitung schwerer Böden im Herbst angesehen.

Bei den sogenannten Ökoregelungen sollen beispielsweise Möglichkeiten eröffnet werden, regional etablierte Saatgutmischungen für Blühstreifen und -flächen unter anderem die sogenannte „Verdener Mischung“ berücksichtigen zu können. Zusätzliche Landschaftselemente sollen hingegen nicht aufgenommen werden.

Dabei gilt es, die ganz unterschiedlichen Standortbedingungen Niedersachsens mit hochproduktiven Lössböden bis zu sehr leichten Sandböden, Hoch- und Niedermoorstandorten, Marschflächen an der Küste und in den Flussauen sowie Hügelland und Höhenlagen mit den spezifischen Belangen der dort wirtschaftenden Betriebe angemessen zu berücksichtigen. „Dabei müssen wir die Ansprüche des Natur- und Artenschutzes selbstverständlich einbeziehen“, betonte Ministerin Otte-Kinast.

Es bedarf noch letzter Abstimmungen mit dem Umweltministerium sowie des Austausches mit Bremen und Hamburg, denn mit ihnen bildet Niedersachsen ab 2023 eine gemeinsame Förderregion. Für abschließende Detailregelungen gilt es außerdem, zunächst die Reaktion der EU-Kommission auf den vom Bund vorgelegten deutschen GAP-Strategieplan abzuwarten. Der sogenannte „Observation letter“ der Kommission wurde für Ende dieser Woche angekündigt.

Artikel-Informationen

erstellt am:
17.05.2022

Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
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30169 Hannover
Tel: 0511/120-2136
Fax: 0511/120-2382

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