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Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast: „Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen sind ein voller Erfolg“

8000 Landwirte stellten Anträge/ Einige Maßnahmen werden gedeckelt


Hannover. Bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK) wurden für knapp 180.000 Hektar neue Anträge für Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) gestellt. Am Antragsverfahren beteiligten sich über 8.000 Betriebe.

Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast wertet es als vollen Erfolg, dass trotz der unsicheren Vorgaben zur neuen EU-Agrarreform so viele Anträge zur Teilnahme an den AUKM gestellt wurden: „Wir haben offenbar genau die Maßnahmen erarbeitet, die in der Praxis gut ankommen und optimal in die betrieblichen Abläufe passen. Außerdem entfalten sie eine gute Umweltwirkung, was zu einer erfreulich hohen Akzeptanz durch die Landwirte führt.“

Die Auswertung zeigt allerdings eine deutliche Überzeichnung der verfügbaren Mittel für Niedersachsen. Für die Bewilligung aller Anträge würden ca. 260 Millionen Euro benötigt. Es stehen jedoch lediglich 161 Millionen Euro für die gesamte Förderperiode 2023 bis 2027 zur Verfügung. Aus diesem Grund weist das Landwirtschaftsministerium darauf hin, dass bei fünf AUKM-Fördermaßnahmen Beschränkungen eingeführt werden müssen. Die Anpassungen erfolgen im Rahmen der Bewilligung der Fördermaßnahmen. Es bedarf keiner neuen Antragstellung. Antragsteller, die aufgrund der Anpassungen auf eine Teilnahme an AUKM verzichten möchten, können ihren Antrag noch sanktionsfrei zurückziehen.

Blühstreifen sollen vielfältige Strukturen in vielen Betrieben ermöglichen

Besonders gut angenommen wurde die Fördermaßnahme „strukturreicher Blühstreifen BF1“. Hier wurden insgesamt ca. 8.800 Hektar beantragt. Allerdings hat die Auswertung der Anträge auch ergeben, dass manche Betriebe ihre komplette Ackerfläche als Blühstreifen angemeldet haben. Dies ist aus naturschutzfachlicher Sicht nicht zielführend. Beabsichtigt ist eine vielfältige Struktur im Ackerbereich, welche möglichst über das Land verteilt gefördert werden soll.

Bei Ausgestaltung der Fördermaßnahme sollte die bisherige Begrenzung auf 10 Hektar entfallen. Die begrenzten finanziellen Mittel erfordern nun die Beibehaltung der einzelbetrieblichen Höchstgrenze. Dies betrifft aber nur die einjährigen Blühstreifen. Die aus naturschutzfachlicher Sicht wertvollere Fördermaßnahme „BF2 mehrjährige Blühstreifen“ ist von dieser Deckelung nicht betroffen.

Extensiver Getreideanbau, Feldvogelinseln und nachhaltige Grünlandnutzung

Weitere Fördermaßnahmen, die aufgrund der begrenzten Mittel eine Deckelung erfahren müssen, sind „AN2 extensiver Getreideanbau“ und „AN8 Feldvogelinseln“. Beide Fördermaßnahmen sind ebenfalls auf jeweils 10 Hektar Antragsfläche zu begrenzen. Wie auch bei den einjährigen Blühstreifen, sollen bei den rotierenden Fördermaßnahmen im Ackerbau vielfältige Strukturen über das Land verteilt geschaffen werden. Bei der „nachhaltigen Grünlandnutzung GN1“ wird eine einzelbetriebliche Höchstgrenze von 30 Hektar eingeführt. Dies soll möglichst vielen Betrieben in Niedersachen den Einstieg in eine extensivere Grünlandnutzung ermöglichen.

Klimaschutz durch Umwandlung von Acker in Grünland

Bei der Fördermaßnahme „AN3 dauerhafte Umwandlung von Acker in Grünland“ können nur noch Schläge berücksichtigt werden, die in der Kulisse der Moorböden liegen. Die Fokussierung auf diese organischen Böden bietet eine zielgerichtete Ausgestaltung der Fördermaßnahme in Bezug auf den Klimaschutz.


Artikel-Informationen

erstellt am:
27.10.2022
zuletzt aktualisiert am:
04.11.2022

Ansprechpartner/in:
Kommunikation, Presse

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