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„Höhere Entschädigung für Zuchtgänse sichert regionale Erzeugung“

Ministerin Otte-Kinast erfreut über positives Votum im Bundesrats-Ausschuss


Hannover/Berlin. Die Entschädigung von Zuchtgänsehaltern im Seuchenfall könnte demnächst angehoben werden. Dazu ist im Bundesrat auf Initiative Niedersachsens ein erster wichtiger Schritt erfolgt. Ein von Niedersachsen eingebrachter Antrag erhielt gestern (Montag) im zuständigen Ausschuss des Bundesrates eine Mehrheit.

„Diese Erhöhung ist überfällig, da der Wert seit 2014 nicht angehoben wurde. Wir wollen die niedersächsischen Gänsezuchtbetriebe mit ihren wertvollen Elterntieren unterstützen und sie damit im Seuchenfall angemessen entschädigen. Die Geflügelpest setzt die Gänsehaltung leider massiv unter Druck“, kommentierte Agrarministerin Barbara Otte-Kinast die Entscheidung. Der niedersächsische Antrag im Bundesrat sieht vor, dass der Höchstbetrag für die Entschädigung bei Geflügel von 50 auf 110 Euro steigt.

Die Gänseküken, die aus den Eiern der wertvollen Zuchtgänse schlüpfen, werden in der Regel regional in Freilandhaltung gemästet. Das hochwertige Fleisch dieser Mastgänse wird anschließend meist vor Ort vermarktet und ist u.a. als „Martinsgans“ beliebt. In Niedersachsen gibt es noch 600 Zuchtgänsebetriebe mit rund 130.000 Tieren (Quelle: Bericht zur Tierproduktion in Niedersachsen 2021). Vom Ausbruch der Geflügelpest im Herbst 2020 waren über 100 Geflügelhaltungen betroffen, darunter auch viele Gänsebetriebe.

Über den niedersächsischen Antrag zur Änderung des Tiergesundheitsgesetzes wird nun abschließend in der Bundesratssitzung am 16. September abgestimmt.

Artikel-Informationen

erstellt am:
30.08.2022

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Fax: 0511/120-2382

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