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Furazolidon: Eine positive Probe bei Futtermitteln festgestellt

Betrieb darf bis auf Weiteres Fleisch nicht vermarkten


HANNOVER. Im Fall der aus den Niederlanden nach Niedersachsen gelieferten Futtermittel, die möglicherweise mit dem in der EU seit 1995 verbotenen Antibiotikum Furazolidon belastet waren, liegen erste Ergebnisse von Probenahmen seitens des Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) vor. Darunter sind die Ergebnisse der Futtermittelproben von den drei Rinder haltenden Betrieben im Landkreis Grafschaft Bentheim, in denen eine Verfütterung der mutmaßlich belasteten Futtermittel an Rinder erfolgt ist.

Bei einem dieser drei Betriebe wurden dabei Rückstände des pharmakologischen Wirkstoffes Furazolidon nachgewiesen. Das hat zur Folge, dass das Fleisch betroffener Rinder aus diesem Betrieb erst dann wieder vermarktet werden darf, bis nachgewiesen ist, dass keine Belastung vorliegt. Der Landkreis Grafschaft Bentheim überwacht die Maßnahme. Die Proben aus den beiden anderen Rinder haltenden Betrieben waren unauffällig. Sie dürfen damit auch das Fleisch wieder vermarkten.

Im Zuge der aktuellen behördlichen Ermittlungen ist unterdessen festgestellt worden, dass sich die Zahl der mit dem niederländischen Futtermittel belieferten Betriebe in Niedersachsen von neun auf elf erhöht hat. Ein Betrieb hat nach derzeitigem Kenntnisstand weitere zwei Biogasanlagen beliefert, bei denen allerdings nicht von einer Verfütterung des Futters auszugehen ist. Im Falle weiterer Erkenntnisse informiert das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz online auf der Seite www.ml.niedersachsen.de

Zum Hintergrund:

Über das EU-Schnellwarnsystem war das niedersächsische Verbraucherschutzministerium Ende Juli darüber informiert worden, dass nicht nur Nordrhein-Westfalen, sondern auch Niedersachsen von Lieferungen eines niederländischen Futtermittelherstellers betroffen ist. Dieser steht im Verdacht, mit Antibiotika verunreinigte Produkte ausgeliefert zu haben. Nach derzeitigem Kenntnisstand haben insgesamt elf Betriebe in Niedersachsen von dem niederländischen Betrieb insgesamt mindestens 490 Tonnen Getreideerzeugnisse erhalten. Die vom LAVES zwischenzeitlich genommenen und untersuchten amtlichen Milchproben waren allesamt unauffällig. Es wurden keine Rückstände von Furazolidon nachgewiesen. Die Betriebe können die Milch seitdem wieder an ihre Molkereien liefern.

Presseinformation Bildrechte: grafolux & eye-server

Artikel-Informationen

erstellt am:
06.08.2014

Ansprechpartner/in:
Klaus Jongebloed

Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Calenberger Str. 2
30169 Hannover
Tel: 0511-120-2095
Fax: 05 11/1 20-23 82

www.ml.niedersachsen.de

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