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Fangquoten für Nordsee und Nordost-Atlantik stehen bis März fest

Fischereiministerin Otte-Kinast: „Unsere Fischer brauchen Planungssicherheit!“


Brüssel. Unter deutschem Vorsitz haben sich heute Morgen die Fischereiministerinnen und Fischereiminister nach einer langen Sitzung des europäischen Agrar- und Fischereirates auf die Gesamtfangmengen (TACs) und Fangquoten für die Nordsee geeinigt. Bei der Vereinbarung handelt es sich um vorläufige Fangmengen von Januar bis März 2021. Hintergrund sind die derzeit noch laufenden Verhandlungen mit dem Vereinten Königreich zum Brexit. Auf Vorschlag der Kommission verfolgte der Rat daher den Ansatz, für die gemeinsam befischten Bestände zunächst vorläufige Quoten zu beschließen.

Dazu sagt die niedersächsische Fischereiministerin Barbara Otte-Kinast: „Die Einigung ermöglicht es unseren Fischern in der Nordsee, ab dem ersten Januar weiter zu fischen – zunächst unter den gleichen Bedingungen wie in diesem Jahr. Mit Blick auf die laufenden Brexit-Verhandlungen ist die Festlegung der vorläufigen Fangmengen ein guter Kompromiss. Wichtig ist, dass die Brexit-Verhandlungen nun zügig abgeschlossen werden. Unsere Fischer brauchen Planungssicherheit!“

Die festgelegten Quoten und Gesamtmengen spiegeln noch nicht – wie üblich – neue wissenschaftliche Empfehlungen des Internationalen Rates für Meeresforschung (ICES) wider. Vielmehr handelt es sich bei den Quoten um ein Viertel der Menge auf der Basis von 2020. Lediglich bei Makrele, Blauem Wittling und Stöcker wurden mit 65 Prozent der Vorjahresmenge höhere Quoten vergeben, da diese Bestände gerade zu Anfang des Jahres befischt werden. Konkret einigten sich die Fischereiministerinnen und -minister bei den nachfolgenden Beständen auf exakt 25 Prozent der Vorjahresquote. Das bedeutet für den Hering eine deutsche Quote von 9.851 Tonnen, für die Scholle eine Quote von 1.294 Tonnen, für den Seelachs eine Quote von 2.079 Tonnen, für den Kabeljau eine Quote von 396 Tonnen und für Schellfisch eine Quote von 225 Tonnen. Zusätzlich zu den Gesamtfangmengen für die Nordsee und den Nordostatlantik hat der Agrar- und Fischereirat auch die Fangmöglichkeiten für bestimmte Tiefseearten sowie für das Mittelmeer und das Schwarze Meer beschlossen.

Wie geht es jetzt weiter?
Nachdem der europäische Agrar- und Fischereirat die vorläufigen Nordsee-Fangmengen der Mitgliedstaaten festgelegt hat, steht nun am 22.12.2020 die Verteilung der auf Deutschland entfallenden Fangquoten auf die einzelnen Fischereisparten durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) im Mittelpunkt. Nach der Aufteilung durch die BLE wird die Quote der Kutterfischerei auf die Erzeugerorganisationen der Kutterfischerei verteilt, die sie wiederum unter ihren Mitgliedsbetrieben aufteilen. Diese Erzeugerorganisationen arbeiten länderübergreifend.

Artikel-Informationen

erstellt am:
17.12.2020

Ansprechpartner/in:
Kommunikation, Presse

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30169 Hannover
Tel: 0511/120-2136
Fax: 0511/120-2382

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