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Erfolgreiche Aktion für Streunerkatzen startet erneut

Land Niedersachsen stellt 150.000 Euro für die Kastration verwilderter Hauskatzen zur Verfügung


Hannover. Die jährliche Aktion zur kostenlosen Kastration von Streunerkatzen in Niedersachsen startet erneut. Vom 7. bis zum 21. November ermöglicht das Land gemeinsam mit der Tierärztekammer und der Unterstützung der Tierschutzorganisationen und Tierärzte die Kastration, Kennzeichnung und Registrierung von rund 2.000 verwilderten Hauskatzen und Katern. Teilnehmen dürfen Tierschutzvereine, Tierheime und ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer von kontrollierten Futterstellen. Niedersachsen stellt dafür 150.000 Euro zur Verfügung. Damit knüpft das Land an die fünf erfolgreichen Aktionen der Vorjahre (2018 bis 2021) an: Insgesamt wurden 13.236 verwilderte männliche und weibliche Katzen kastriert, gekennzeichnet und in einem Haustierregister von Tasso e.V. oder dem deutschen Tierschutzbund registriert.

„Durch die Aktion wird die unkontrollierte Vermehrung der herrenlosen Katzen und damit viel Leid und Elend der unversorgten Katzen verhindert. Dies funktioniert natürlich nur, wenn auch die Besitzerinnen und Besitzer von Katern ihre Vierbeiner nicht unkastriert ins Freie lassen. Die Tiere sollten vor dem ersten Freigang, wenn sie fortpflanzungsfähig sind, unbedingt kastriert werden, um Streunerkatzen vor weiterem Nachwuchs zu schützen“, betont die Landesbeauftragte für Tierschutz, Michaela Dämmrich.

Auch in diesem Jahr beteiligen sich der Deutsche Tierschutzbund Landesverband Niedersachsen e.V., Findefix das Haustierregister des Deutschen Tierschutzbundes e.V., Tierschutzorganisation und Haustierregister TASSO e. V., der Verband der niedersächsischen Tierschutzvereine VNT e.V. und der Bund gegen Missbrauch der Tiere (BMT e.V.)an der Aktion. Somit kommen zu den Landesmitteln noch Spenden von insgesamt 55.000 Euro hinzu. Dämmrich hatte das Bündnis für Katzenschutz im Jahr 2017 ins Leben gerufen.

Das sind die Rahmenbedingungen

„Kastriert werden bei dieser Aktion nur herrenlose Streunerkatzen, die vorab bei der zuständigen Stadt oder Gemeinde als Fundtier gemeldet wurden“, erläutert Dämmrich. Zudem gelte zu beachten: „Dieses Jahr wird die Menge an kastrierten Katzen pro Tierarztpraxis begrenzt. Pro Praxis können am Tag maximal fünf Katzen und im ganzen Zeitraum 15 Katzen kastriert werden. Die Katzen dürfen frühestens im Alter von 16 Wochen kastriert werden.“

Darüber hinaus ist der Überbringer oder die Überbringerin verpflichtet, die Katze erst dann am Entnahmeort wieder frei zu lassen, wenn sich das Tier vollständig von der Operation erholt hat. Der Besitz an einer Katze kann durch Kennzeichnung und Registrierung (mittels Mikrochip) sicher festgehalten werden. „Insofern kann jeder Besitzer verhindern, dass seine Katze ungewollt im Rahmen der Aktion kastriert wird“, so Dämmrich. „Ich bin erfreut, dass immer mehr Gemeinden und Städte eine Katzenschutzverordnung verabschiedet haben mit einer Pflicht zur Kennzeichnung und Registrierung der eigenen Katze und deren Kastration bei Freigang im fortpflanzungsfähigen Alter.“

Den genauen Ablauf des Katzenschutzprojektes sowie sämtliche Teilnahmebedingungen und Formulare erfahren Interessierte in ihrer teilnehmenden Tierarztpraxis oder auf der Internetseite der Landesbeauftragten für Tierschutz des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) unter https://www.ml.niedersachsen.de/startseite/themen/tiergesundheit_tierschutz/landesbeauftragte_fur_den_tierschutz/

Tierärztinnen und Tierärzte können sich über den internen Mitgliederbereich der Tierärztekammer Niedersachsen über die Bedingungen der Teilnahme informieren und die entsprechenden Formulare herunterladen: https://www.tknds.de.

Hintergrund

Noch immer leben verwilderte Hauskatzen in Niedersachsen. Die unkontrollierte Vermehrung von ausgesetzten und verloren gegangenen Hauskatzen, die auf sich alleine gestellt verwahrlosen, an Hunger leiden und von Krankheiten und Parasiten heimgesucht werden, stellt ein großes Problem dar. Verwilderte Katzen – auch Streunerkatzen, herrenlose Katzen oder Straßenkatzen genannt – und deren Nachkommen in vielfacher Generation sind und bleiben Hauskatzen, die ausgesetzt, zurückgelassen, entlaufen und den Bezug zum Menschen verloren haben. Ohne menschliche Versorgung und Betreuung sterben diese Katzen an den Folgen der Mangelernährung oder aufgrund von Infektionskrankheiten meist schon als Jungtiere vor Erreichen des ersten Lebensjahres qualvoll. Die Katzen leiden an Parasiten wie Magen-Darm-Würmern, Toxoplasmen sowie Milben und Flöhen. Infektionskrankheiten wie zum Beispiel Katzenschnupfen, Katzenleukose und feline Anämie können sich ungehemmt ausbreiten und führen unbehandelt zum Tod. Sie sind somit auch eine Gefahr für alle Hauskatzen, die sich bei Freigang anstecken können. Die Katzen bekommen in aller Regel zweimal im Jahr bis zu sieben Junge.

Durch die Kastration der geschlechtsreifen Kater und Katzen wird die Population wirkungsvoll eingedämmt. Dies hat nur Erfolg, wenn Katzenhalterinnen und Katzenhalter in Privathaushalten gleichzeitig Verantwortung zeigen und ihre geschlechtsreifen Kater vor dem Freigang kastrieren lassen. Ansonsten würden diese Freigänger die Populationen der Streunerkatzen immer wieder hochtreiben.

Deswegen sind in Gebieten mit vielen Streunerkatzen und ausgedehnter Problematik Katzenschutzverordnungen ein wichtiges Werkzeug, um eine weitere Vermehrung und Verelendung der Straßenkatzen erfolgreich zu verhindern. In Niedersachsen gibt es mindestens insgesamt 180 Verordnungen. Diese Verordnungen sind in 486 Städten und Gemeinden gültig (Stand November 2022).



Artikel-Informationen

erstellt am:
04.11.2022
zuletzt aktualisiert am:
07.11.2022

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