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Einstimmige Ablehnung eines gemeinsamen Lebensmittelmarktes EU-USA mit abgesenkten Standards und Forderung nach Deckelung von Dispozinsen durch VSMK

Verbraucherschutzminister gegen gemeinsamen Lebensmittelmarkt EU-USA mit abgesenkten Standards

Minister Meyer: „Grundlegende Verbraucherrechte dürfen nicht dem Basar eines ungezügelten Freihandels geopfert werden!“

HANNOVER/ROSTOCK. Die Verbraucherschutzministerkonferenz hat heute einstimmig erhebliche Bedenken zu den Verhandlungen zum Freihandelsabkommen TTIP zwischen der EU und den USA im Bereich der Lebensmittel geäußert.

Die Verbraucherschutzministerinnen und -minister aller Länder haben in einem gemeinsamen Beschluss festgestellt, dass „die Ansätze zur Lebensmittelsicherheit in der EU und den USA von so unterschiedlichen Grundpositionen ausgehen, dass sie auf absehbare Zeit nicht vereinbar sind. Die Länder lehnen deshalb einen gemeinsamen Markt mit nivellierten Standards ab.“ Somit wird der Bund aufgefordert, sich in den Verhandlungen dafür einzusetzen, dass die hohen europäischen Standards des Verbraucherschutzes und der Lebensmittelsicherheit vollständig gewahrt werden.

Niedersachsens Verbraucherschutzminister Christian Meyer zeigte sich erfreut über dieses klare Votum an die Bundesregierung und die EU-Kommission. „Unsere grundlegenden Verbraucherrechte dürfen nicht dem Basar eines ungezügelten Freihandels geopfert werden!"

Sehr erfreut war Minister Meyer auch über die Erfüllung einer langen Forderung Niedersachsens zur gesetzlichen Deckelung von Dispozinsen. „Die Abzocke von Verbraucherinnen und Verbrauchern durch zum Teil erschreckend hohe Zinssätze für Überziehungskredite muss beendet werden. Das haben die Verbraucherzentralen seit längerem festgestellt", so der Minister.

Die Verbraucherminister fordern den Bund in einem gemeinsamen Beschluss auf, den Banken eine letzte Frist von sechs Monaten für eine flächendeckende Absenkung der Zinssätze für Dispokredite und Überziehungen zu setzen. Danach soll die Bundesregierung eine gesetzliche Regelung treffen. Außerdem sollen die Banken verpflichtet werden, ab einer bestimmten Dauer günstigere Alternativangebote zu unterbreiten, um eine Überschuldung zu vermeiden. Ergänzend soll die Kreditwirtschaft stärker zur Finanzierung unabhängiger Schuldnerberatung herangezogen werden. Meyer: „Das ist mehr als gerecht. Wer mit überzogenen Dispozinsen Geschäfte macht, soll auch Beiträge zur Schuldnerberatung leisten, die natürlich unabhängig von der Kreditwirtschaft im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher durchgeführt werden muss.“

Die Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK) ist eine Fachministerkonferenz für verbraucherpolitische Themen, in der die für den Verbraucherschutz zuständigen Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren der Länder und des Bundes als Mitglieder vertreten sind.

Formal bedeuten die Beschlüsse der VSMK eine Aufforderung an den Bund, entweder selbst gesetzgeberisch tätig zu werden oder sich für die abgestimmten Positionen auf Grundlage der Beschlüsse einzusetzen ­– etwa auf EU-Ebene.

Presseinformation Bildrechte: grafolux & eye-server

Artikel-Informationen

erstellt am:
16.05.2014

Ansprechpartner/in:
Natascha Manski

Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Pressesprecherin
Calenberger Str. 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-2137
Fax: 0511/120-2382

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