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Agrarministerin Otte-Kinast verlangt Rechtssicherheit für „Niedersächsischen Weg“

Niedersächsischer Bundesratsantrag soll für sichere Rechtsgrundlagen bei der Umsetzung des Insektenschutzprogramms sorgen


Hannover. Niedersachsens Agrarministerin Barbara Otte-Kinast fordert mit einem Plenarantrag, der am Freitag (26.3.) in den Bundesrat eingebracht wird, Rechtssicherheit zugunsten kooperativer Länderlösungen für mehr Insektenschutz zu schaffen: „Die bundesrechtlichen Vorschriften für den Insektenschutz müssen eine verlässliche Grundlage bieten, dass wir unseren erfolgreichen ‚Niedersächsischen Weg‘ fortsetzen können. Unberührtheitsklauseln allein reichen dafür nicht, wir brauchen auch wasserdichte gesetzliche Regeln zugunsten kooperativer Lösungen wie in Niedersachsen. In diesem Punkt ist das Regelungspaket der Bundesregierung noch nicht rund.“

Der Antrag zielt auf die rechtliche Umsetzung des Insektenschutzprogramms der Bundesregierung durch Änderungen des Bundesnaturschutzgesetzes und der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung. Damit die in Niedersachsen und wenigen anderen Ländern vereinbarten kooperativen Ansätze des Insektenschutzes auch zukünftig möglich sind, muss nach Überzeugung der Landesregierung die erforderliche Rechtsgrundlage im Pflanzenschutzgesetz geschaffen werden.

„Der ‚Niedersächsischen Weg‘ sieht eine klare Honorierung von zusätzlichen Leistungen der Landwirte vor. Das muss weiter gewährleistet sein“, erklärte Ministerin Otte-Kinast. Unberührtheitsklauseln für spezielle, vom Umweltrecht des Bundes abweichende landesrechtliche Regelungen seien noch keine geeignete Rechtsgrundlage, um die Nachteile durch standortbezogene höhere Anforderungen des landwirtschaftlichen Fachrechts auszugleichen.

Artikel-Informationen

erstellt am:
23.03.2021

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