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Agrarminister Meyer: Bundesgerichtshof stärkt Bauernrechte am Bodenmarkt und niedersächsisches Grundstücksverkehrsgesetz

„Bauernland muss in Bauernhand bleiben“ – Niedersachsen stärkt Junglandwirte und Ökobetriebe beim Flächenerwerb


HANNOVER. Ein jüngst veröffentlichter Beschluss des Bundesgerichtshofes (BGH) über Vorkaufsrechte für Bäuerinnen und Bauern (AZ BLw 1/15) bestätigt Niedersachsens Weg zu einem modernen und praxistauglichen Grundstücksverkehrsrecht. „Deutschlands oberstes Gericht in der Zivil- und Strafrechtspflege stärkt die Position der Landwirte auf dem Bodenmarkt“ sagte Niedersachsens Agrarminister Christian Meyer. „Die BGH-Entscheidung ist zugleich eine vorzügliche Ermutigung für die rot-grüne Landesregierung, die ein reformiertes Gesetz zur Sicherung der bäuerlichen Agrarstruktur auf den Weg gebracht hat.“


Denn das Niedersächsische Agrarstruktursicherungsgesetz (NASG), das nach einem Kabinettsbeschluss zur Beratung in den Landtag eingebracht worden ist, strebe genau das an, was der BGH nun verkündet habe: „Bauernland muss in Bauernhand bleiben“, sagte Meyer. Ziel eines reformierten NASG sei es, „die Landwirte im Wettstreit mit Großinvestoren um Bodenflächen zu schützen“. Es gelte, die Bäuerinnen und Bauern mit einem Vorkaufsrecht auszustatten und sie so in eine privilegierte Position zu bringen. „Auf diese Weise können wir auch auf lange Sicht eine bäuerliche Agrarstruktur in Niedersachsen erhalten“, so der Landwirtschaftsminister.


Im konkreten Fall, den das BGH mit Sitz in Karlsruhe zu bewerten hatte, ging es um einen Kaufstreit zwischen einem Landwirt in Niedersachsen sowie einem Bankkaufmann aus dem Vorstand eines Geldinstituts. Der Bundesgerichtshof räumte schließlich dem Bauern statt dem Bankier das Vorkaufsrecht ein – und gab damit der Revision der Niedersächsischen Landgesellschaft (NLG) statt, deren Aufsichtsratsvorsitzender der Agrarminister ist. Die NLG versteht sich als gemeinnütziges Unternehmen für die Entwicklung des ländlichen Raumes. Meyer nannte die Ausführungen des Bundesgerichtshofes „höchst bemerkenswert“, dass eine ungesunde Bodenverteilung in der Regel dann vorliege, wenn landwirtschaftlich genutzter Boden an einen Nicht-Landwirt veräußert werden solle und ein Landwirt das Grundstück zur Aufstockung seines Betriebes dringend benötige. Der Minister: „Genau dies ist die Stoßrichtung der rot-grünen Landesregierung.“ Auch dass der BGH ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Eigenland und Pachtland bei landwirtschaftlichen Flächen als „strukturelle Verbesserung“ hervorhebe, sei beachtlich. Eindringlich schloss sich Meyer der Warnung des Bundesgerichtshofes an, „dass das Risiko eines zukünftigen Verlustes weiterer Pachtflächen angesichts der in Niedersachsen steigenden Pachtpreise als real einzustufen ist. Auch mir bereitet diese Entwicklung große Sorgen. Deshalb brauchen wir ein reformiertes Agrarstrukturgesetz, um den horrenden Anstieg der Kauf- und Pachtpreise und den Einstieg nichtlandwirtschaftlicher Investoren zu verhindern.“


Der Agrarminister fügte hinzu, der BGH-Beschluss stärke rechtlich „unser Interesse, örtliche Landwirte beim Grundstückserwerb zu privilegieren, um den Erwerb von Flächen durch Nicht-Landwirte als bloße Geldanlage zu erschweren“. Seit einem Jahr lägen den kommunalen Grundstücksverkehrsausschüssen per Erlass klare Regeln vor, wie sie sich bei mehreren landwirtschaftlichen Bewerbern entscheiden müssten. „Nach einem festen Kriterienkatalog werden insbesondere Junglandwirte, Betriebe mit Umweltauflagen, Pächter und ökologisch wirtschaftende Betriebe gestärkt“, so Meyer. Ebenso sollten zunächst kleine und mittlere Betriebe beim Flächenerwerb zum Zuge kommen sowie solche mit einer flächengebundenen kleineren Tierhaltung. „Dieser Erlass ist seitens der Kommunen sehr gelobt worden“, so der Minister. „Damit bestehen nun landesweit einheitliche Kriterien beim Vorkaufsrecht.“ Niedersachsen halte Wort. „Wir stärken besonders Junglandwirte sowie bäuerliche Haupt- und Nebenerwerbsbetriebe beim Flächenerwerb.“ Der BGH-Beschluss widerlege im Übrigen alle Unkenrufe, wonach das Agrarstruktursicherungsgesetz angeblich verfassungswidrig sei. Meyer: „Sogar im jüngsten EU-Bodenmarktreport wird die von Niedersachsen geplante Genehmigungspflicht im Fall von Anteilskäufen an Agrargesellschaften zur Umgehung des Vorkaufsrechts als rechtmäßig bestätigt.“


Zum Hintergrund:


Das Ranking sieht folgende Kriterien vor:


Ranking

Kriterienkatalog für die Auswahl eines Nacherwerbers:

Kriterium

Punkte

1

Pächter der Fläche

10

2

Anteil der Fläche mit Bewirtschaftungsauflagen

10

3

Ökologischer Landbau

10

4

Betriebsgröße unterhalb Wachstumsschwelle

6

5

Eigentum anliegend

6

6

Ortsnähe

4

7

Dauergrünlandanteil

4

8

Eigentumsanteil an bewirtschafteter Fläche

3

9

Junglandwirt

3

10

Ausbildungsbetrieb

3

11

Viehbesatzdichte (GV/ha)

3

Der Beschluss des Bundesgerichtshofes ist auch abzurufen unter folgendem Link:


http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/list.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&Seite=7



Artikel-Informationen

erstellt am:
21.07.2017

Ansprechpartner/in:
Klaus Jongebloed

Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Calenberger Str. 2
30169 Hannover
Tel: 0511-120-2095
Fax: 05 11/1 20-23 82

www.ml.niedersachsen.de

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