Auf der Seite der Niedersächsischen Tierseuchenkasse finden Sie die Biosicherheitskonzepte mit Informationen zum Schutz Ihrer Tiere und rechtlichen Anforderungen.
Gefügelpest: Was Sie jetzt wissen müssen und beachten sollen
Biosicherheitsmaßnahmen einhalten
Eine Infektion mit dem HPAIV führt in der Regel zu einer sehr schweren Erkrankung der Tiere, die meist tödlich endet. Zudem müssen infizierte Tierbestände geräumt werden, um eine Verbreitung dieser für Vögel hochansteckenden Krankheit zu verhindern.
Neben diesen tierschutzrelevanten Folgen der Infektion haben wirtschaftliche Auswirkungen einen großen Stellenwert.
Daher muss der Eintrag der Geflügelpest in Hausgeflügelbestände unbedingt vermieden werden. Hierzu müssen die einschlägigen Biosicherheitsmaßnahmen von den Geflügelhalterinnen und Geflügelhaltern überprüft, gegebenenfalls optimiert und konsequent eingehalten werden.
Das ML appelliert an die niedersächsischen Betriebe, die Biosicherheitsmaßnahmen unbedingt strikt einzuhalten. Tierhalterinnen und Tierhalter, die Auffälligkeiten (zum Beispiel vermehrte Todesfälle oder eine verminderte Futter- und Wasseraufnahme) in ihrem Bestand bemerken, sollen sich umgehend beim zuständigen Veterinäramt melden.
Das Virus der Geflügelpest ist mittlerweile dauerhaft in der Wildvogelpopulation in Europa vorhanden. Mit dem Herbstzug von Wildvögeln kommt es zu einem Neueintrag von Geflügelpest-Viren in die Wildvogelpopulation. Entsprechend steigt das Risiko einer Einschleppung des Virus in Geflügelhaltungen. Zunehmend werden auch in Niedersachsen kranke und verendete Kraniche gesichtet.
Niedersachsens Agrar-Staatssekretärin Frauke Patzke: „Auch wenn das Virus für Menschen und für Haustiere wie Hunde und Katzen grundsätzlich ungefährlich ist, sollten kranke und verendete Wildvögel nicht angefasst werden; der Kontakt von Hunden und Katzen zu diesen Tieren sollte vermieden werden. Tote Wildvögel sollten den örtlich zuständigen kommunalen Veterinärämtern mitgeteilt werden, damit diese die Untersuchung der Tiere veranlassen können.“ Wildvögel, die auffällige Symptome zeigen (z. B. Kopfkreisen, einseitiger Flügelschlag, Fluchtunfähigkeit) sollten nicht angefasst oder sogar mitgenommen werden. Es gibt in der Regel keine Heilungschancen für diese Tiere. Das Einfangen und der Transport bedeuten zusätzlichen Stress und Leid für die Tiere.
Im Rahmen eines landesweiten Monitorings werden neben Tieren aus Geflügelhaltungen auch Wildvögel und terrestrische Prädatoren (z. B. Füchse, Marderhunde, Marder, Waschbären) auf das Influenzavirus untersucht. Um terrestrische Prädatoren, die wegen Auffälligkeit erlegt oder verendet aufgefunden wurden, ebenfalls auf das aviäre Influenzavirus untersuchen zu können, bittet das Landwirtschaftsministerium Jagdausübungsberechtigte, diese Tiere dem Lebensmittel- und Veterinärinstitut Hannover/Braunschweig des LAVES zuzuleiten.
Weil auch Katzen an dem Virus erkranken können, bittet das ML zudem praktizierende Tierärztinnen und Tierärzte, Blutproben insbesondere von Freigängerkatzen mit Einverständnis der Halterinnen und Halter dem Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) zur Untersuchung zur Verfügung zu stellen. Die Kosten werden vom LAVES übernommen. Durch die Untersuchung soll im Rahmen eines von der Tierärztekammer Niedersachsen und dem LAVES durchgeführten Projekts eruiert werden, ob sich das Geflügelpestvirus an Katzen, die möglicherweise Kontakt zu infizierten Wildvögeln hatten, anpasst.
Mehr Informationen: aktuelle LageWeitere Informationen zur Geflügelpest und Biosicherheit finden Sie unter:
- Eine Hilfestellung für die Optimierung der betrieblichen Biosicherheit bietet das „Niedersächsische Biosicherheitskonzept für Geflügel haltende Betriebe“
- Das Infoblatt "Verhaltensregeln für kleine Geflügelhobbyhaltungen" gibt eine Übersicht über die wichtigsten Biosicherheitsmaßnahmen für kleine Geflügel-Hobbyhaltungen
Weitere Informationen zum derzeit laufenden Projekt zur Untersuchung von Tupfer-Proben von Katzen finden Sie hier.
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