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Gefügelpest: Informationen zur Lage

Die „aviäre Influenza“, bzw. Geflügelpest/Vogelgrippe breitet sich auch in Niedersachsen aus. Folgende Landkreise sind aktuell betroffen:


Übersicht Ausbrüche HPAI seit 01.01.2025 (Stand 05.11.2025, 16:29 Uhr)

Gesamtzahl Ausbrüche 42

Gesamtzahl getötete Tiere: 763.629

Landkreis Tierart Haltungsform Freiland (f)
Stallhaltung (s)
Tierzahl FLI Ergebnis
Oldenburg Pute Gewerblich s 10.901 12.01.2025
Wittmund Ente Hobbyhaltung f 30 17.01.2025
Grafschaft Bentheim Huhn Gewerblich f 14.996 23.01.2025
Huhn Gewerblich s 14.996
Leer Huhn Hobbyhaltung f 40 30.01.2025
Aurich Huhn Gewerblich f 2902 05.02.2025
Friesland Huhn Gewerblich s 11.917 05.02.2025
Aurich Huhn Hobbyhaltung f 15 07.02.2025
Emsland Huhn Gewerblich f 11.845 23.02.2025
Aurich Huhn Hobbyhaltung f 28 16.04.2025
Cloppenburg Pute Gewerblich s 20.143 15.10.2025
Diepholz Huhn Gewerblich f 1.300 17.10.2025
Cloppenburg Pute Gewerblich s 8.850 21.10.2025
Cloppenburg Ente Gewerblich s 5.312 22.10.2025
Cloppenburg Pute Gewerblich s 7.419 23.10.2025
Heidekreis Huhn Hobbyhaltung f 10 24.10.2025
Cloppenburg Pute Gewerblich s 10.030 25.10.2025
Vechta Pute Gewerblich s 14.500 26.10.2025
Vechta Pute Gewerblich s 27.000 27.10.2025
Cloppenburg Pute Gewerblich s 10.094 28.10.2025
Cloppenburg Pute Gewerblich s 3.329 28.10.2025
Pute Gewerblich s 3.336
Pute Gewerblich s 1.945
Cloppenburg Pute Gewerblich s 2.760 29.10.2025
Diepholz Huhn Gewerblich s 36.134 29.10.2025
Huhn Gewerblich s 17.799
Cloppenburg Pute Gewerblich s 15.978 30.10.2025
Pute Gewerblich s 15.727
Emsland Pute Gewerblich s 3.887 30.10.2025
Cloppenburg Pute Gewerblich s 24.758 30.10.2025
Emsland Pute Gewerblich s 17.404 31.10.2025
Stade Pute Gewerblich s 9.982 30.10.2025
Rotenburg Pute Gewerblich s 8.961 31.10.2025
Cloppenburg Pute Gewerblich s 5.080 03.11.2025
Pute Gewerblich s 4.169
Pute Gewerblich s 4.187
Pute Gewerblich s 4.189
Rotenburg Gans Hobbyhaltung f 7 31.10.2025
Vechta Pute Gewerblich s 9.006 31.10.2025
Diepholz Huhn Gewerblich s 10.668 01.11.2025
Vechta Pute Gewerblich s 4.267 01.11.2025
Pute Gewerblich s 10.230
Vechta Huhn Gewerblich s 129.835 01.11.2025
Harburg Ente Gewerblich s 21.316 01.11.2025
Gans Gewerblich f
Rotenburg Pute Gewerblich s 13.978 01.11.2025
Oldenburg Pute Gewerblich s 548 01.11.2025
Gans Gewerblich f 5.394
Stade Pute Gewerblich s 6.791 03.11.2025
Oldenburg Pute Gewerblich s 2.501 04.11.2025
Cloppenburg Pute Gewerblich s 11.440 04.11.2025
Vechta Huhn Gewerblich s 172.304 04.11.2025
Oldenburg Pute Gewerblich s 13.391 05.11.2025





























































































































































































































































































































Was Sie jetzt wissen und beachten müssen:

Europaweit werden ganzjährig Ausbrüche von aviärer Influenza (Geflügelpest/Vogelgrippe) durch hochpathogene aviäre Influenzaviren (HPAIV) bei Wildvögeln und gehaltenen Vögeln festgestellt. Mit dem jährlichen Wildvogelzug nimmt die Infektionsgefahr für Hausgeflügel ab dem Herbst jedoch nochmal deutlich zu.

Eine Infektion mit dem HPAIV führt in der Regel zu einer sehr schweren Erkrankung der Tiere, die meist tödlich endet. Zudem müssen infizierte Tierbestände geräumt werden, um eine Verbreitung dieser für Vögel hochansteckenden Krankheit zu verhindern.

Neben diesen tierschutzrelevanten Folgen der Infektion haben wirtschaftliche Auswirkungen einen großen Stellenwert.

Es gilt eine Ausbreitung mit den der Lage angemessenen und notwendigen Maßnahmen zu verhindern. Diese Maßnahmen werden von den jeweils zuständigen Veterinärämtern der Landkreise bzw. der kreisfreien Städte, bzw. der Region Hannover nach den Vorgaben des EU-Tiergesundheitsrechts angeordnet. Dazu zählt beispielsweise die in der Delegierten Verordnung (EU) 2020/687 vorgesehene Anordnung einer Aufstallungspflicht für gehaltenes Geflügel.

Das ML appelliert an die niedersächsischen Betriebe, die Biosicherheitsmaßnahmen unbedingt strikt einzuhalten. Tierhalterinnen und Tierhalter, die Auffälligkeiten (zum Beispiel vermehrte Todesfälle oder eine verminderte Futter- und Wasseraufnahme) in ihrem Bestand bemerken, sollen sich umgehend beim zuständigen Veterinäramt melden.

Auch wenn das Virus für Menschen und für Haustiere wie Hunde und Katzen grundsätzlich ungefährlich ist, sollten kranke und verendete Wildvögel nicht angefasst werden; der Kontakt von Hunden und Katzen zu diesen Tieren sollte vermieden werden. Tote Wildvögel sollten den örtlich zuständigen kommunalen Veterinärämtern mitgeteilt werden, damit diese die Untersuchung der Tiere veranlassen können. Wildvögel, die auffällige Symptome zeigen (z. B. Kopfkreisen, einseitiger Flügelschlag, Fluchtunfähigkeit) sollten nicht angefasst oder sogar mitgenommen werden. Es gibt in der Regel keine Heilungschancen für diese Tiere. Das Einfangen und der Transport bedeuten zusätzlichen Stress und Leid für die Tiere.

Im Rahmen eines landesweiten Monitorings werden neben Tieren aus Geflügelhaltungen auch Wildvögel und terrestrische Prädatoren (z. B. Füchse, Marderhunde, Marder, Waschbären) auf das Influenzavirus untersucht. Um terrestrische Prädatoren, die wegen Auffälligkeit erlegt oder verendet aufgefunden wurden, ebenfalls auf das aviäre Influenzavirus untersuchen zu können, bittet das Landwirtschaftsministerium Jagdausübungsberechtigte, diese Tiere dem Lebensmittel- und Veterinärinstitut Hannover/Braunschweig des LAVES zuzuleiten.

Weil auch Katzen an dem Virus erkranken können, bittet das ML zudem praktizierende Tierärztinnen und Tierärzte, Blutproben insbesondere von Freigängerkatzen mit Einverständnis der Halterinnen und Halter dem Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) zur Untersuchung zur Verfügung zu stellen. Die Kosten werden vom LAVES übernommen. Durch die Untersuchung soll im Rahmen eines von der Tierärztekammer Niedersachsen und dem LAVES durchgeführten Projekts eruiert werden, ob sich das Geflügelpestvirus an Katzen, die möglicherweise Kontakt zu infizierten Wildvögeln hatten, anpasst.


FAQs und weitere Informationen zur Geflügelpest finden Sie auf der Internetseite www.tierseucheninfo.niedersachsen.de und beim Bundesinstitut für Risikobewertung

Eine Hilfestellung für die Optimierung der betrieblichen Biosicherheit bietet das Niedersächsische Biosicherheitskonzept für Geflügel haltende Betriebe

Das Infoblatt "Verhaltensregeln für kleine Geflügelhobbyhaltungen" gibt eine Übersicht über die wichtigsten Biosicherheitsmaßnahmen für kleine Geflügel-Hobbyhaltungen:

  Bildrechte: ML / LAVES
Verhaltensregeln für kleine Gefügelhobbyhaltungen
Weitere Informationen zum derzeit laufenden Projekt zur Untersuchung von Tupfer-Proben von Katzen finden Sie hier.
Wie schütze ich meinen Betrieb vor Krankheiten?

Auf der Seite der Niedersächsischen Tierseuchenkasse finden Sie die Biosicherheitskonzepte mit Informationen zum Schutz Ihrer Tiere und rechtlichen Anforderungen.

  Bildrechte: ML / LAVES

Verhaltensregeln für kleine Gefügelhobbyhaltungen

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