Änderung des Realverbandsgesetzes zur Verbandsanhörung freigegeben
Hannover. Die Landesregierung hat gestern einen Entwurf zur Änderung des Realverbandsgesetzes zur Verbandsanhörung freigegeben.
Realverbände sind Selbstverwaltungskörperschaften im ländlichen Raum, die Wege, Gewässer oder Forsten im Interesse des Allgemeinwohls und zum Nutzen der Mitglieder verwalten. Sie werden heutzutage nur noch im Rahmen von Flurbereinigungsverfahren gegründet, um Unterhaltungslasten gerecht zu verteilen. Mit der angestrebten Änderung sollen die Möglichkeiten zur Gründung neuer Realverbände erweitert werden, so dass interessierte Grundeigentümer nun auch auf gesonderten Antrag bei den Landkreisen einen Realverband gründen können.
Landwirtschaftsminister Gert Lindemann sieht in seinem Änderungsvorschlag eine Innovation einer tradierten niedersächsischen Organisationsform, aus der sich Impulse für die Entwicklung des ländlichen Raums ergeben: „Ich sehe nicht nur den Vorteil einer unbürokratischen gemeinschaftlichen Bewirtschaftung von ländlichen und forstlichen Liegenschaften, sondern auch die Möglichkeit einer Entlastung der kommunalen Haushalte, wenn sich Akteure vor Ort zusammentun und künftig ihre Liegenschaften durch einen Realverband bewirtschaften oder unterhalten lassen.“
Artikel-Informationen
erstellt am:
09.11.2011
Ansprechpartner/in:
Natascha Manski
Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Pressesprecherin
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30169 Hannover
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