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Tierschutz für Rinder verbessert: Kälber unter vier Wochen dürfen nur noch sediert und mit Schmerzmitteln kastriert werden

Hannover. Niedersachsen geht einen weiteren Schritt für mehr Tierschutz in der Nutztierhaltung. Die nach dem bundesweiten Tierschutzgesetz aktuell ohne Betäubung zulässige Kastration von unter vier Wochen alten männlichen Kälbern darf in Niedersachsen ab sofort nur noch unter Gabe eines Beruhigungsmittels (Sedierung) und eines mindestens 24 Stunden wirkenden Schmerzmittels durchgeführt werden.


Möglich wird die Initiative des niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums durch eine Regelung im Bundesgesetz. Danach sind alle Möglichkeiten auszuschöpfen, die Schmerzen oder Leiden während und nach dem Kastrieren sachgerecht zu minimieren. Darüber hinaus empfiehlt Niedersachsen den Betrieben auf Grundlage der sogenannten „Europaratsempfehlung für das Halten von Rindern des Europäischen Übereinkommens zum Schutz von Tieren in landwirtschaftlichen Tierhaltungen“, das Kastrieren männlicher Rinder jeden Alters ausschließlich mit Betäubung durchzuführen. Mit einer Sedation und Schmerzmittelgabe soll zum einen das Tierleid reduziert werden und zum anderem auch die Sicherheit während des Eingriffs erhöht werden, da das Tier ruhiggestellt ist und keine schmerzbedingten Abwehrreaktionen zeigt.


Landwirtschafts- und Tierschutzministerin Miriam Staudte: „Es gibt immer noch Stimmen, die behaupten, ein junges bis zu vier Wochen altes Kalb würde keine Schmerzen empfinden, wenn ihm die Hoden ohne Betäubung entfernt werden. Das ist mir absolut unverständlich. Warum soll für Kälber etwas anderes gelten, als für Ferkel, die ja seit 2021 nur noch betäubt kastriert werden dürfen? Nicht nur der gesunde Menschenverstand lässt das anzweifeln. Selbst die Wissenschaft sagt mittlerweile, dass eine Kastration unabhängig vom Alter einen schmerzhaften, belastenden Eingriff darstellt. Auch wenn ich mir eine bundesweite Lösung gewünscht hätte, die die betäubungslose Kastration männlicher Kälber verbietet, ist das für den Tierschutz in Niedersachsen ein Schritt nach vorn. Das bestätigen auch landwirtschaftliche Praktiker, die unseren Schritt befürworten.“


Die in der letzten Legislatur begonnene Überarbeitung des Bundestierschutzgesetzes sah vor, diese Ausnameregelung für junge Kälber zu streichen. Aufgrund der vorgezogenen Neuwahlen kam es allerdings nicht mehr dazu.


„In ganz Deutschland ist dieser schmerzhafte und leidvolle Eingriff immer noch gängige Praxis. Das Verbot der betäubungslosen Kastration männlicher Kälber war einer von vielen guten Vorschlägen bei der Überarbeitung des Bundestierschutzgesetzes“, betont Staudte „Mir ist es unverständlich, warum weder der Bundeslandwirtschaftsminister noch seine parlamentarische Staatssekretärin und neue Bundestierschutzbeauftragte immer noch keinerlei Initiative entwickelt haben, die so dringend notwendige, begonnene Novelle wieder aufzunehmen. Hierum habe ich die Bundesebene jetzt noch einmal eindringlich persönlich gebeten.“


Die betäubungslose Kastration unter vier Wochen alter männlicher Kälber sowie die damit verbundene Sedation und Schmerzmittelgabe dürfen auch durch eine andere Person (als einen Tierarzt bzw. eine Tierärztin) vorgenommen werden, die die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat (§ 6 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 TierSchG). Die zuständige Behörde hat nach Prüfung im Einzelfall und unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit festzulegen, welche Nachweise sie dafür fordert. Die sachkundige Person sollte ihre fachliche Einweisung in diese Tätigkeiten durch eine tierärztliche Bestätigung nachweisen können.


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