Artikel-Informationen
erstellt am:
19.11.2025
zuletzt aktualisiert am:
20.11.2025
„Die Vogelgrippe, die sich besonders in Regionen mit einer hohen Geflügeldichte ausgebreitet hat, erfordert ein zügiges und besonnenes Vorgehen gleichermaßen vom Land, wie von den für den Tierseuchenschutz zuständigen kommunalen Veterinärämter. Wir gehen mit Augenmaß vor, die Forderung der CDU nach einer landesweiten Stallpflicht ist reiner Aktionismus. Die Kreisveterinärämter gehen sehr differenziert mit Aufstallpflichten um und wägen Sicherheit und Tierwohl der Freilandhaltungen ab. Dass Stallhaltung keine Garantie für Schutz ist, zeigen schon die Zahlen: 52 Stallhaltungen mit 1,2 Millionen Tieren stehen zehn Freilandhaltungen mit 36.000 Freilandtieren gegenüber.
Von den aktuell 62 Ausbrüchen sind elf Landkreise betroffen. Das heißt, der überwiegende Teil des Landes – 35 Landkreise oder kreisfreie Städte – ist nicht betroffen. Lediglich das Saarland und die Stadtstaaten Hamburg und Bremen, also Bundesländer mit völlig anderer Struktur, haben eine „landesweite“ Stallpflicht angeordnet. Der Ansatz auf Kreisebene eine Risikobewertung vorzunehmen, ist genau richtig.
Das wird uns immer wieder in den vielen regelmäßigen Gesprächsrunden mit den Veterinärämtern, dem LAVES, der Tierseuchenkasse und auch dem Friedrich-Löffler-Institut sowie der Tiermedizinischen Hochschule bestätigt.
Der Fokus auf Wiederbelegungsverbote leerer Ställe, wie in den Hochrisikogebieten angeordnet, zählt zu den effektivsten Maßnahmen, um die in den Regionen mit hoher Geflügeldichte die Ausbreitung des Virus einzudämmen.
26 Millionen Euro! Das ist aktuell die Kostenprognose für die Begleichung von Kosten für die Tötung, Beseitigung toter Tiere und auch für die Entschädigung von Tierhalterinnen und Tierhaltern. Geld, das zur Hälfte die Tierseuchenkasse durch eingezahlte Beiträge und zur anderen Hälfte das Land, also der Steuerzahler bzw. die Steuerzahlerin aufbringen muss.
Die Seuche mit den dafür erforderlichen Maßnehmen effektiv eindämmen ist die eine Sache. Aber der Blick in die Zukunft, wie man dem Virus künftig begegnet, ist maßgeblich. Daher treiben wir in Niedersachsen das Thema einer präventiven Impfung auf Bundesebene voran, so dass der Bund – wenn auch zögerlich – endlich an einer Impfstrategie arbeiten möchte. Der Bund muss – und das ist ganz entscheidend – die entsprechende Rechtsgrundlage ändern. Eine Impfung in der Geflügelhaltung zu realisieren, geht nicht von heute auf morgen. Aber es muss endlich ernsthaft in Erwägung gezogen werden. Es gilt EU-Recht, die daraus resultierenden Handelsbeschränkungen und nicht zuletzt die immensen Kosten genau abzuwägen. Die Impfung von gehaltenen Enten in Frankreich hat den Staat rund 140 Millionen Euro gekostet – für ein Jahr.
Viel entscheidender ist für mich, den Umbau der Tierhaltung hin zu resilienten Haltungsformen endlich anzugehen. Wir sehen, dass Betriebe mehrfach betroffen sind, besonders die mit hoher Tieranzahl. Experten sagen deutlich, weniger gehaltene Tiere auf mehr Fläche, effiziente Lüftungssysteme und allem voran eine hohe Biosicherheit sind maßgeblich.
Die betroffenen Veterinärämter sind seit Oktober im Dauereinsatz, ihnen gilt mein großer Dank.“
Die beiden Reden von Ministerin Staudte gibt im Verlauf der nächsten Stunden im Plenar-TV auf www.landtag-niedersachsen.de
Auf www.ml.niedersachsen.de werden werktäglich die Fallzahlen veröffentlicht.
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erstellt am:
19.11.2025
zuletzt aktualisiert am:
20.11.2025