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Niedersachsen fördert elektronische Fangmelder

Staudte: „Mehr Tierschutz bei der Jagd, Arbeitserleichterung für Jägerinnen und Jäger“


Hannover. Dank elektronischer Fangmelder können Lebendfallen 24 Stunden am Tag überwacht werden, Jägerinnen und Jäger erhalten eine sofortige Benachrichtigung, sobald ein Tier in die Falle gegangen ist. So kann die Verweildauer des Tieres in der Falle verkürzt werden. Dies dient dem Tierschutz. Das Land Niedersachsen hat daher heute eine Richtlinie veröffentlicht, um elektronische Fangmelder mit bis zu 150 Euro pro Stück zu fördern. Die Fangjagd dient insbesondere dem Schutz von seltenen Arten wie zum Beispiel Rebhuhn, Kiebitz und anderen Feld- und Wiesenvögel vor Prädatoren wie Fuchs, Marder, Waschbär und Marderhund. Letztere zählen wie Nutria oder amerikanischer Mink zu den invasiven Arten, die heimische Arten gefährden und in ihrem Bestand reguliert werden müssen. Zudem schädigt die Nutria Deiche und Uferböschungen und stellt daher eine Gefahr für den Hochwasserschutz dar. Jägerinnen und Jäger in Niedersachsen dürfen die Fangjagd nur nach Absolvierung eines qualifizierten Fangjagdseminars ausüben. Damit soll sichergestellt werden, dass Fallen fach- und tierschutzgerecht eingesetzt werden.


Miriam Staudte, Niedersächsische Ministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz:

„Die meisten Jägerinnen und Jäger haben aus Tierschutzgründen ihre Fallen bereits mit elektronischen Fangmeldern ausgestattet. Dies erleichtert den Kontrollaufwand und verkürzt die belastende Verweildauer der Tiere in der Falle erheblich. Wir setzen mit der Förderung ein Zeichen, dass die Ausstattung mit elektronischen Meldern der Standard sein muss und Lebendfallen inzwischen die tierschutzgerechtere Alternative zu Totschlagfallen sind.“ Damit setze die Landesregierung auch eines der Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um, der die Ausstattung von Lebendfallen mit digitalen Meldern vorsieht.


Gefördert wird die Erstanschaffung von Fangmeldern zur Montage an vorhandene Lebendfanggeräte, die bisher nicht über einen solchen verfügen. Die zu fördernden Fangmelder müssen moderne technische Voraussetzungen erfüllen wie beispielsweise eine Alarmmeldung mittels Messenger, Push Up-Nachricht/App oder E-Mail.


Interessierte Jägerinnen und Jäger können sich an ihre örtliche Jägerschaft in Niedersachsen wenden, die diese Zuwendung für alle Jagdbezirke innerhalb ihres Gebietes beantragen. Die Kreisjägerschaften sind im Sinne der Richtlinie gegenüber dem Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz antragsberechtigt und bündeln für alle Jägerinnen und Jäger – auch für solche, die nicht Mitglied der jeweiligen Jägerschaft sind – die entsprechenden Anträge.

Anträge können bis zum 15. November 2025 gestellt werden. Die Richtlinie sowie Antragsformulare gibt es online auf https://www.ml.niedersachsen.de/startseite/themen/wald_holz_jagd/jagd_in_niedersachsen/gesetze-und-andere-bestimmungen-rund-um-das-thema-jagd-und-jager-5137.html


Artikel-Informationen

erstellt am:
29.09.2025

Ansprechpartner/in:
Kommunikation, Presse

Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Calenberger Str. 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-2136
Fax: 0511/120-2382

http://www.ml.niedersachsen.de

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