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Neue Gebühren für Lebensmittel- und Futtermittelkontrollen für mehr Gerechtigkeit

Landwirtschaftsminister Christian Meyer:
„Der Verbraucher wird massiv entlastet“

Gebührenordnung wird in zwei Schritten umgesetzt - „Kleine Betriebe werden geschont“

HANNOVER. Niedersachsen zieht jetzt die angekündigten Konsequenzen aus den Futtermittelskandalen der vergangenen Jahre um Verbraucher und Landwirte besser zu schützen. „Mit der Novelle der Gebührenverordnung wollen wir mehr Gerechtigkeit und zurück zum Verursacherprinzip. Der Steuerzahler wird beim Verbraucherschutz massiv entlastet“, so Niedersachsens Landwirtschaftsminister Christian Meyer. Dabei erteilt er Spekulationen, nach denen auf kleine Betriebe hohe Kosten zukommen würden, eine klare Absage. „Kleine Betriebe und Landwirte werden explizit geschont. Die Landesregierung verfolgt das Prinzip ,kleine Betriebe - kleine Auflagen’ und ,große Betriebe - große Auflagen’“, so der Minister.

Die Gebührenordnung wird in zwei Schritten umgesetzt.

Nachdem die Stellungnahmen der Verbände innerhalb der Anhörung im Haus geprüft worden sind, liegt ein Entwurf mit Anpassungen für den Lebensmittelbereich vor, der nun in eine erneute, verkürzte Anhörung geht. Die Gebührenordnung soll möglichst noch im ersten Halbjahr in Kraft treten.

Minister Meyer: „Wir haben die vorhandenen Spielräume genutzt, um die Gebühren für kleinere Betriebe wie Kioske, Bäckereien und Fleischerläden zu reduzieren und zu deckeln. Außerdem haben wir Besonderheiten der Lebensmittelunternehmen berücksichtigt, wie zum Beispiel die Situation der Marktbeschicker.“

Der Entwurf sieht für den Lebensmittelbereich eine zweistufige Differenzierung und eine Deckelung der Gebühren für die Regelkontrolle vor. Unternehmen mit weniger als 125.000 Euro Jahresumsatz zahlen pro Kontrolle maximal 56 Euro. Unternehmen, deren Jahresumsatz weniger als 250.000 Euro beträgt, zahlen pro Kontrolle maximal 92 Euro.

Da etwa Kioske im Schnitt nur alle zwei Jahre kontrolliert werden, bedeutet das durchschnittliche Gebührenkosten für Regelkontrollen von 25 Euro pro Jahr. Kleine Bäckereien haben im Schnitt mit 50 bis 100 Euro pro Jahr zu rechnen. "Das ist angesichts der Umsätze verträglich.", so Meyer.

Insgesamt berechnen sich die Kosten einer Lebensmittelkontrolle grundsätzlich nach dem Aufwand. Das bedeutet: Ein größeres Lebensmittelunternehmen zahlt entsprechend höhere Gebühren, da eine Kontrolle auch mehr Zeit in Anspruch nimmt (der Stundensatz liegt bei 72 Euro für Veterinäre und bei 46 Euro für Lebensmittelkontrolleure).

Minister Meyer: „Die Höhe der Gebühren zeigt, dass die zum Teil in der Debatte verwendeten Zahlen grob an der Realität vorbeigehen. Die Landesregierung will kleine Betriebe stärken, diesen Grundsatz berücksichtigen wir in der Gebührenordnung.“

Auch für die Marktbeschicker wurde eine gute Lösung gefunden: Sie werden jetzt nur noch am Ort der Niederlassung oder des gewöhnlichen Aufenthaltes kostenpflichtig kontrolliert. Minister Meyer: „Die Sorge, dass es mit der neuen Verordnung zu verschiedenen Zeiten in unterschiedlichen Landkreisen zu massiven Kosten besonders für Marktstände kommt, ist damit unbegründet.“

Der Entwurf für den Futtermittelbereich ist der zweite wesentliche Baustein der Gebührenverordnung, er soll nach einer Ressortabstimmung in diesem Frühjahr in Kraft treten.

Im Futtermittelbereich werden die Regelkontrollen nach Pauschalen berechnet, sie basieren auf dem durchschnittlichen Aufwand der Kontrollen. Für Kontrollen ohne Probe werden künftig 510 Euro berechnet, für Probennahme und Untersuchung werden 845 Euro berechnet. Die Häufigkeit einer Kontrolle richtet sich nach dem Risiko, es bildet auch die Grundlage für die Entscheidung, wann eine Probe gezogen wird. So fällt die Risikobewertung eines kleinen Mischfutterherstellers mit jährlich etwa 10.000 Tonnen hergestellten Futters deutlich geringer aus als die eines großen Mischfutterherstellers mit rund 300.000 Tonnen. Entsprechend geringer sind im Vergleich auch die Kosten.

Dazu ein Modellbeispiel:

Geht man davon aus, dass bei einem großen Mischfutterhersteller jährlich gemäß Risikobewertung insgesamt 60 Probenahmen (Grundlage ist hier das Bundeskontrollprogramm) sowie zwei Betriebskontrollen durchgeführt werden, entstehen für den Betrieb zum Beispiel pro Tonne Kontrollkosten in Höhe von 17 Cent. Die geschätzte Erhöhung des Futtermittelpreises pro Tonne liegt beispielsweise bei Schweinemastfutter etwa bei 0,06 Prozent.

Bei einem kleinen Mischfutterhersteller mit jährlich etwa 10.000 Tonnen Futter liegt die Höhe der Gebühren für eine Betriebskontrolle und einer Probennahme (gemäß Risikobewertung) bei 1355 Euro. Für den Betrieb entstehen zum Beispiel pro Tonne Kosten von 14 Cent. Die geschätzte Erhöhung des Futtermittelpreises pro Tonne beispielsweise bei Schweinemastfutter liegt bei etwa 0,05 Prozent.

Bei landwirtschaftlichen Betrieben finden diese Regelkontrollen auf Grund des äußerst geringen Risikos grundsätzlich nicht statt, so dass für sie auch keine Kosten anfallen.

„Kleiner Aufwand, kleine Kosten und großer Aufwand, große Kosten - diesen Grundsatz haben wir bei der Ausgestaltung der Neuregelungen durchgehend angewendet. Ich bin davon überzeigt, dass wir damit in Niedersachsen einen wichtigen Schritt zu mehr Verbraucherschutz und mehr Gerechtigkeit bei den Kontrollen gehen“, so Minister Meyer. In diesem Zusammenhang erinnert er daran, dass diese stärkere Gebührenfinanzierung auch Meinung der Europäischen Union (EU) ist.

Minister Meyer abschließend: „Die neue Gebührenordnung wird gerechter sein als das jetzige System. Die Gebühr zum Beispiel für die Passverlängerung, den TÜV und den Schornsteinfeger zahlt auch der zu Kontrollierende und nicht der Staat."

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Artikel-Informationen

erstellt am:
11.02.2014

Ansprechpartner/in:
Klaus Jongebloed

Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Calenberger Str. 2
30169 Hannover
Tel: 0511-120-2095
Fax: 05 11/1 20-23 82

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