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erstellt am:
11.07.2025
Berlin/Hannover. Niedersachsens Ministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sprach heute, 10. Juli 2025, im Bundesrat in Berlin. Dort ging es um zwei neue Ökoregelungen zur Weidehaltung von Milchbetrieben und zu Biotopverbunden, die der Bund von 2026 auf 2027 verschieben will. Auch eine Aufhebung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes wurde im Bundesrat thematisiert.
Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte zu den Ökoregelungen: „Ich finde es sehr problematisch, dass nun schon wieder die Unterstützung unserer Weidemilchbetriebe verschoben wird. Seit Jahren setzen wir uns dafür ein, dass unsere Milchbäuerinnen und -bauern, die ihren Tieren Zugang zur Weide ermöglichen und sich damit aktiv für Tierschutz und Artenvielfalt einsetzen, angemessen entlohnt werden. Wenn wir diesen Betrieben nicht endlich eine bessere Perspektive bieten, dürfen wir uns nicht wundern, wenn nach und nach in ganz Deutschland Milchkühe aus der Landschaft verschwinden und ganzjährig im Stall gehalten und vorwiegend mit Mais und Kraftfutter gefüttert werden. Ich bleibe dabei: Wir laufen Gefahr, dass Geld aus Brüssel für Ökoregelungen verfällt, wenn die Bundesländer mit viel Grünland keine passende Ökoregelung anbieten können.“
Zum Tierhaltungskennzeichnungsgesetz sagte Ministerin Staudte: „Das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz verbindet das Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher nach mehr Tierwohl und Klarheit darüber, wie unsere Tiere gehalten werden, mit den Wünschen unserer Betriebe nach einer verlässlichen wirtschaftlichen Perspektive. Ich halte den Vorschlag einiger Bundesländer, das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz jetzt zu stoppen, für ein fatales und völlig falsches Zeichen. Das führt nur zu einer maximalen Verunsicherung der gesamten Branche. Ein Großteil der Betriebe hat sich längst auf den Weg gemacht, seine Ställe angemeldet oder sogar umgebaut. Der Lebensmitteleinzelhandel bewirbt bereits in Teilen seine Schweinefleischwaren mit dem neuen Kennzeichen. Wichtig ist deshalb jetzt ein geschlossenes gemeinsames Vorgehen von Bund und Ländern mit – wo notwendig – Verbesserungen am Gesetz und eine Weiterentwicklung der staatlichen verpflichtenden Kennzeichnung auf weitere Tierarten und die Außer-Haus-Verpflegung. “
Hintergrund
Der Bundestag hatte in der 20. Wahlperiode beschlossen, dass ab 2026 zwei neue Ökoregelungen eingeführt werden sollten: eine für Weidehaltung in Milchbetrieben und eine zu Biotopverbunden, um die Artenvielfalt zu fördern. Diese Regelungen sollen landwirtschaftliche Betriebe unterstützen, die durch ihre Wirtschaftsweise Boden und Wasser schützen, Artenvielfalt fördern und Tiere besser halten. Die Einführung der beiden Ökoregelungen soll jetzt auf 2027 verschoben werden. In der aktuellen Förderperiode der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) können Leistungen für den Umwelt-, Tier- und Klimaschutz bspw. über Prämien der Öko-Regelungen honoriert werden. Dafür muss jeder EU-Mitgliedsstaat mindestens ein Viertel seines Agrarbudgets zur Verfügung stellen.
Im Bundesrat wurde den Ministerinnen und Ministern eine Empfehlung zur Aufhebung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes vorgelegt. Die Agrarministerkonferenz der Länder hat bereits im Frühjahr eine Verschiebung bis zum 1. Januar 2026 vorgeschlagen, keine Aufhebung. Niedersachsen setzt sich dafür ein, das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz anzupassen und weiterzuentwickeln, um Landwirten Zukunftsperspektiven in der Tierhaltung zu eröffnen und Verbraucherinnen und Verbrauchern mehr Klarheit beim Einkauf zu geben.
Reden von Ministerin Staudte im Bundesrat zu den Ökoregelungen und zum Tierhaltungskennzeichnungsgesetz.