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erstellt am:
27.10.2025
Das Bundesverwaltungsgericht hat am Freitag die Düngeverordnung des Freistaats Bayern weitestgehend für unwirksam erklärt, da es die Bundesvorschriften als Ermächtigung für die Länder aus verfassungsmäßigen Erwägungen nicht für ausreichend ansieht. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die nach Landesrecht erlassenen materiellen Regelungen grundsätzlich bemängelt wurden. Um Schlussfolgerungen für Niedersachsen zu ziehen, muss zunächst die Urteilsbegründung intensiv geprüft werden. Jedoch wird das Urteil mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit auch Auswirkungen auf Niedersachsen haben. Mit der Veröffentlichung des gesamten Urteils wird in den nächsten Monaten gerechnet.
Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte:
„Das Urteil ist eine weitere klare Aufforderung an das Bundeslandwirtschaftsministerium endlich das Düngerecht mit höchster Priorität zu reformieren. Nicht nur die Landwirtinnen und Landwirte brauchen Planungssicherheit und Verlässlichkeit. Auch die Bundesländer müssen sich auf den Bund verlassen können, da sie nun einmal dafür zu sorgen müssen, dass die Nitratbelastungen im Grundwasser sinken.“
Die Presseerklärung des Bundesverwaltungsgerichtes finden Sie online hier: https://www.bverwg.de/pm/2025/82