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Herkunft und Haltungsform sollen zukünftig auch bei verarbeiteten Eiern erkennbar sein

Kennzeichnung von verarbeiteten Eiern in Lebensmitteln nach
Tierhaltungsform: Niedersachsen unterstützt Bundesratsinitiative

HANNOVER/ BERLIN. Am morgigen Freitag entscheidet die Länderkammer in Berlin über einen Antrag des Landes Rheinland-Pfalz auf eine Entschließung des Bundesrates zur Kennzeichnung von in Lebensmitteln verarbeiteten Eiern und Eiprodukten. Niedersachsen schließt sich dem Antrag an und setzt sich dafür ein, dass künftig auch bei Backwaren oder Tiefkühlprodukten, aber auch bei bereits gekochten und gefärbten Ostereiern die Haltungsform der Tiere klar erkennbar sein muss.

Dazu sagt Niedersachsens Verbraucherschutzminister Christian Meyer:

„Wo Käfigei drin ist, muss es auch drauf stehen. Auch bei gefärbten Ostereiern oder verarbeiteten Produkten sollen die Verbraucher wissen, wie die Tiere gehalten werden. Daher ist die Kennzeichnung auch bei verarbeiteten Eiprodukten ein großer Schritt für mehr Tierschutz mit dem Einkaufskorb. Die Verbraucher sollen künftig die Möglichkeit haben, selbst zu entscheiden, ob sie Produkte kaufen möchten, die mit Eiern aus Käfighaltung erzeugt worden sind. Das sollte in Zukunft auf der Verpackung klar erkennbar sein und ist auch ein Vorteil für Unternehmen, die Eier aus Haltungsformen mit höherem Tierschutzniveau verwenden. Die Kennzeichnung bedeutet nicht nur einen besseren Verbraucherschutz, sondern stärkt auch die Position der niedersächsischen Legehennenbetriebe, die zu einem sehr großen Teil Eier aus Boden-, Freiland- und Ökohaltung anbieten. Weniger als zehn Prozent der Betriebe in Niedersachsen halten Hühner in der sogenannten Kleingruppen-Käfighaltung, die nach EU-Verordnung als Käfigei mit der Ziffer 3 gekennzeichnet werden.“

In Niedersachsen gibt es 1.080 Eierproduktionsbetriebe, davon 93 mit Käfighaltung, 495 mit Bodenhaltung, 281 mit Freilandhaltung und 211 folgen der Öko-Verordnung.

Wenn der Bundesrat am Freitag für die Entschließung stimmt, fordert er damit die Bundesregierung auf, entsprechend gesetzgeberisch tätig zu werden. Notwendig wäre dann eine Anpassung der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung. Außerdem wird die Bundesregierung mit der gemeinsamen Entschließung aufgefordert, sich für eine EU-weite Ausdehnung der Angaben zur Haltungsart für in Lebensmitteln verarbeitete Eier einzusetzen. Für die Landesregierung ist das ein erster Schritt für eine bessere Tierschutzkennzeichnung für den Verbraucher. Langfristig sollen auf allen tierischen Produkten für den Verbraucher Herkunft und Haltungsform klar erkennbar sein.

Ergänzend erläutert das Verbraucherschutzministerium im Hinblick auf das Osterfest den Aufbau des Erzeugercodes auf dem Ei:

1. Code für das Haltungssystem

0 = Ökologische Erzeugung

1 = Freilandhaltung

2 = Bodenhaltung

3 = Käfighaltung

2. Ländercode (Herkunft)

Der Ländercode besteht aus zwei Buchstaben für den EU-Mitgliedstaat, in dem das Ei produziert wurde, zum Beispiel:

BE = Belgien

DE = Deutschland oder

NL = Niederlande

3. Identifizierung des Betriebs

In der Betriebsnummer identifizieren die ersten beiden Stellen das Bundesland (03 für Niedersachsen), die dritte bis sechste Stelle den Betrieb und die siebte Stelle den jeweiligen Stall.

Presseinformation Bildrechte: grafolux & eye-server

Artikel-Informationen

erstellt am:
21.03.2013

Ansprechpartner/in:
Natascha Manski

Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Pressesprecherin
Calenberger Str. 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-2137
Fax: 0511/120-2382

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