Gesetzlicher Mindestlohn als Voraussetzung für die Förderung von Fleischbetrieben
Niedersachsen fordert humane Arbeitsbedingungen in der Land- und Ernährungswirtschaft
Antrag auf der AMK: Agrarminister Meyer setzt sich für gesetzlichen Mindestlohn ein
HANNOVER. Für einen Mindestlohn in der Agrar- und Ernährungsbranche setzt sich Landwirtschaftsminister Christian Meyer auf der Agrarministerkonferenz (AMK) vom 28. bis 30. August in Würzburg ein. Dazu sagt Minister Meyer: „In der Land- und Ernährungswirtschaft müssen humane Arbeits- und Lebensbedingungen herrschen und die Arbeitnehmerrechte eingehalten werden. Wir fordern einen bundesweiten gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro. Die Förderung von Schlachthöfen mit EU-Steuergeld, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, muss beendet werden.“
Hintergrund der Initiative ist unter anderem die Situation in der niedersächsischen Schlacht- und Zerlegebranche, in der es klare Hinweise auf Lohndumping über Werkverträge mit Beschäftigten aus anderen EU-Mitgliedstaaten gibt. Die Verträge würden häufig mit unzumutbaren Arbeits-, Sozial- und Wohnbedingungen der Betroffenen begleitet – das sei für Niedersachsen ein nicht hinnehmbarer Zustand. Minister Meyer: „Der Bund muss einsehen, dass die Wirtschaft zu freiwilligen Selbstverpflichtungen offenbar nicht bereit ist. Wenn die Bundesregierung humane Arbeitsbedingungen in der Ernährungsbranche erreichen will, beendet sie ihre Blockadehaltung und führt einen gesetzlichen Mindestlohn ein.“
Nach dem von Niedersachsen eingebrachten Antrag soll der Bund außerdem gegenüber der EU darauf hinwirken, dass Lohndumping in der Fleischbranche nicht noch mit Steuergeld subventioniert wird. So sollten zum Beispiel seitens der EU Sozialstandards als Fördervoraussetzungen in der Gemeinsamen Agrarpolitik etabliert werden. „Großschlachthöfe, die keine Sozialstandards haben und keinen Lohn von 8,50 Euro auch für Werksvertragsarbeiter zahlen, gehören auf eine Negativliste", erläuterte Meyer die von den rot-grünen Ländern unterstützte Initiative.
In der aktuellen Subventionsliste der EU stehen zahlreiche niedersächsische Schlachtbetriebe, die wegen Missbrauchs von Werkverträgen und Niedriglöhnen in der Diskussion sind, mit teilweise sechsstelligen Fördersummen. „Wir brauchen faire Löhne, Arbeits- und Wohnungsbedingungen und nicht Ausbeutung mit Steuergeld", sagte Meyer.
Besonders wichtig ist aus Sicht des Agrarministers auch eine Änderung des Befreiungstatbestandes im EEG für energieintensive Betriebe, der gerade in Westniedersachsen von vielen Betrieben der Ernährungsbranche ausgenutzt wird. Christian Meyer: „Die Auslagerung von Stammbeschäftigten über Werkverträge insbesondere in der Schlachtindustrie sollte künftig nicht mehr zu einer Befreiung der EEG-Umlage beitragen.“
Ergänzend wird der niedersächsische Agrarminister auf der AMK in Würzburg bei seinen Länderkollegen dafür werben, dass die Bundesländer bestehende Förderbestimmungen und weitere begünstigende Regelungen überprüfen und an Zahlungen des Mindestlohns knüpfen. Minister Meyer abschließend: „Branchen ohne gesetzlichen Mindestlohn müssen auf eine Negativliste gesetzt werden – und dürfen künftig nicht mehr profitieren.“
Artikel-Informationen
erstellt am:
22.08.2013
Ansprechpartner/in:
Natascha Manski
Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Pressesprecherin
Calenberger Str. 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-2137
Fax: 0511/120-2382