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Fall Grafschaft Bentheim: Keine Proben „verschwunden“

Ermittlungen laufen – Agrarminister Meyer: Opposition hat jedes Maß verloren


Hannover. Umfassend und transparent hat heute (Mittwoch) das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium den Unterausschuss Verbraucherschutz des Niedersächsischen Landtages über Probenahmen in einem fleischverarbeitenden Betrieb im Landkreis Grafschaft Bentheim informiert – und die Behauptung der CDU/FDP-Opposition in aller Deutlichkeit widerlegt, es seien Proben „verschwunden“ und wegen Versäumnissen der Behörden seien Verbraucher durch Gammelfleisch gefährdet worden. „Damit haben sich erneut die Unterstellungen von CDU und FDP als völlig haltlos erwiesen, ich oder mein Ministerium würden irgendetwas vertuschen. Es ist völlig absurd, ich persönlich würde Proben verschwinden lassen oder dies anordnen, um die Fleischindustrie zu decken. Für diese Vorwürfe erwarte ich weiterhin eine Entschuldigung“, machte Landwirtschaftsminister Christian Meyer klar. „Es freut mich übrigens außerordentlich, dass nun auch die Opposition nach eigenen Worten einräumt, Proben seien nicht verschwunden“, machte Meyer deutlich.

Der Minister nannte es zudem „unverschämt“, dass die Opposition behaupte, er habe sich in der jüngsten Landtagssitzung vor einer Antwort drücken wollen. Bereits während der jüngsten Plenumsdebatte habe die Landesregierung erklärt, „dass Proben nicht verschwunden sind“, so der Minister. „Hier geht es um Sachverhalte, die von den fachlich zuständigen Stellen der beteiligten Behörden zu erläutern sind“, sagte Meyer. „Dies ist nun geschehen.“ Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft dauerten an und dürften nicht gefährdet werden. „Im Übrigen müsste eigentlich auch der Opposition klar sein, dass nicht ein Minister höchstpersönlich irgendwelche Proben durch die Labore trägt oder deren einzelne Untersuchung verbietet.“ Er habe zuweilen den Eindruck, die Opposition sei angesichts der guten Verbraucherschutzpolitik der Landesregierung derart verzweifelt, dass ihr jegliches Maß abhanden gekommen sei. Auch der Landkreis Grafschaft Bentheim, auf den sich die Opposition bei ihren Vorwürfen berufen hatte, hat nach Meyers Worten „nie behauptet, dass Proben verschwunden sind“. In diesem Zusammenhang stellte der Minister eines klar: „Der Landkreis Grafschaft Bentheim ist zuständig als Lebensmittel-Überwachungsbehörde. Bei Problemen kann er sich jederzeit an das Landwirtschaftsministerium als Fachaufsicht wenden. Eine solche Anfrage ist in diesem Fall nicht erfolgt, sodass mein Ministerium auch nicht unterstützend zur Seite stehen konnte.“

Fakt ist: Die von der Staatsanwaltschaft benötigten Proben werden im Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) weiter aufbewahrt. Auch die Nennung des konkreten Tiefkühlschranks und sogar der entsprechenden Schublade liegen dem Ministerium seitens des LAVES vor. Das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Oldenburg ist noch nicht abgeschlossen. Es fanden bereits und finden weiter Untersuchungen insbesondere an den Proben statt. Die Kontrollmöglichkeiten des zuständigen Landkreises Grafschaft Bentheim sind davon unberührt.

Presseinformation Bildrechte: grafolux & eye-server

Artikel-Informationen

erstellt am:
18.12.2013

Ansprechpartner/in:
Klaus Jongebloed

Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Calenberger Str. 2
30169 Hannover
Tel: 0511-120-2095
Fax: 05 11/1 20-23 82

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